Frage an Lothar Mark von Thorsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Mark,
Hinsichtlich der so genannten „Umweltzone“ in Ihrem Wahlkreis Mannheim, wo demnächst auch der Betrieb von Oldtimerfahrzeugen vollständig verboten wird, hätte ich einige Fragen:
• Welches Ziel wird mit der Verhängung von Fahrverboten in den Umweltzonen wirklich verfolgt? Ginge es wirklich um die Luftreinhaltung gäbe es wirkungsvollere Mittel, wie einzelne hier aufgeführte Beispiele zeigen.
• Wie erklären Sie sich, dass überhaupt Fahrzeuge mit Ottomotor von Fahrverboten betroffen sind, während die Hauptverursacher - moderne Diesel-Pkws - weiterfahren dürfen?
• Wie kann es sein, dass moderne Diesel-Pkws ohne Rußfilter sogar eine grüne Plakette erhalten?
• Wo ist die Verhältnismäßigkeit, wenn der Betrieb von Fahrzeugen, die weder in besonderem Masse zur Feinstaubbelastung beitragen und für die auch beim besten Willen keine Nachrüstmöglichkeit besteht, großflächig verboten wird? Gerade für Anwohner käme dies einer Enteignung gleich, die schwer zu begründen sein dürfte.
Selbst Christian Ude, OB von München und Präsident des Deutschen Städtetages, außerdem selbst Jurist, sieht das so. (Interview Süddeutsche Zeitung vom 27.12.2006)
• Warum wurden nicht bereits früher wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Feinstaubaufkommens ergriffen wie z.B. eine Partikelfilterpflicht für Neufahrzeuge?
• Warum bleibt größtenteils unberücksichtigt, dass mit für den Einzelnen weit weniger einschneidenden Maßnahmen (siehe Luftreinhalteplan Ludwigshafen) weit mehr erreicht werden könnte?
• Warum werden die Maßnahmen im Wesentlichen dort angesetzt, wo sie am wenigsten bringen (Anteil PKW-Abgase am Feinstaub: 11%; prognostizierte Reduzierung der NOx-Belastung durch Fahrverbote um ganze 2%; prognostizierte Reduzierung der PM10-Emissionen um lediglich 5%)
• Da die Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollte noch folgendes:
Welches Dienstfahrzeug steht Ihnen zur Verfügung?
Ist es ein Dieselfahrzeug?
Verfügt es über einen Rußfilter?
Sehr geehrter Herr Krah,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. März. Ich habe Ihre Bedenken über die vom Bundesumweltministerium erlassene Kennzeichenverordnung und die Forderung um Aufnahme historischer Fahrzeuge in die bundesweite Ausnahmeliste zur Kenntnis genommen und Ihr Anliegen an die zuständige Arbeitsgruppe unserer Fraktion weitergeleitet.
Leider haben wir hierbei keine weiteren direkten Einflussmöglichkeiten, da der Deutsche Bundestag bei dieser Verordnung nicht mit beratend ist.
Auf die von Ihnen gestellten Fragen möchte ich im Einzelnen wie folgt eingehen.
Mit der Verhängung von Fahrverboten in Umweltzonen haben wir insbesondere die Gesundheit der Menschen im Sinn. Denn nach wie vor ist die Belastung der Bevölkerung mit gesundheitsschädlichem Feinstaub zu hoch, was die Auswertung der Feinstaubdaten für das Jahr 2006 zeigt. So lag an 100 der 450 Messstationen die Feinstaubkonzentration an knapp 40 Tagen über dem zulässigen Wert. Diese Grenzüberschreitungen traten dabei überwiegend in städtischen Gebieten auf. Ähnlich besorgniserregend ist zudem der überhöhte Anteil von Stickstoff in der Luft, welcher an rund der Hälfte der verkehrsnahen Messstellen in Deutschland festgehalten wurde.
Für Halter von Oldtimerfahrzeugen, die in Umweltzonen wohnhaft sind, können gemäß der Kennzeichnungsverordnung auf regionaler und lokaler Ebene Ausnahmen erteilt werden. Hierbei können sowohl besondere Interessen von Haltern derartiger Fahrzeuge berücksichtigt, als auch Allgemeinverfügungen ausgesprochen werden. Sinnvollerweise sind solche Ausnahmegenehmigungen allerdings vor Ort zu treffen, um sie der jeweiligen Situation anpassen zu können. Auch die räumliche Ausgestaltung der Verkehrbeschränkungen lässt sich nur lokal regeln. Wegen der Landeszuständigkeit verweise ich auf den SPD-Landtagsabgeordneten aus Mannheim, Dr. Frank Mentrup, der sich sicher gerne mit Ihrem Anliegen befassen wird.
Generell unterstützen wir die jetzige Regelungsform, ich bin jedoch der Meinung, wir sollten uns dafür verwenden, dass Oldtimer von dem Verbot befreit werden, da es sonst unmöglich wird, die jeweils unterschiedlichen Schadstoffzonenregelungen zu erfassen.
Dass, wie Sie anführen, Oldtimer nur in geringem Maße zur Feinstaubbelastung beitragen, trifft zwar in soweit zu, dass sie am gesamten PKW-Bestand lediglich 0,44% an den Schadstoffemissionen der Ottofahrzeuge ausmachen, hingegen trotz der geringen Fahrleistung 6% bei den Kohlenmonoxidemissionen, 5% bei den Kohlewasserstoffen und 3% bei den Stickstoffemissionen. Damit liegen sie beträchtlich über den Emissionen moderner PKWs.
Ich bedaure, Ihnen damit vermutlich keine zufrieden stellende Antwort erteilen zu können, bitte jedoch um Nachsicht, da die bestehenden Reglementierungen primär dem Wohl der Allgemeinheit dienen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Mark