Frage an Lothar Mark von Hermann S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Mark,
seit nunmehr 2 Jahren lebe ich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und seit dieser Zeit wird mir bewusst, dass die Diskriminierung der Schwulen und Lesben in diesem Staat noch stark auftritt - und von der Regierung unterstützt wird. Heute noch werden Lebenspartnerschaften gegenüber der ´normalen´ Ehe ohne Kinder benachteiligt indem man nicht das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann. Der Partner, wenn er nicht arbeitet, bzw. unter ca 640 Euro im JAHR verdient, kann mit mtl. ca 640 Euro als Unterhaltpflicht bei der Steuer berücksichtigt werden - was ca 200 Euro nette ausmacht.. Bei der Riesterrente kann, falls der eine Partner in der Ansparphase stirbt, der Betrag nicht einfach auf die Riesterversicherung des Lebenspartners eingezahlt werden - im Gegensatz zu Ehepartnern auch ohne Kinder. Hier werden eingetragene Lebenspartnerschaften bewusst vom Staat diskriminiert - was versuchen Sie als Abgeordneter und als Fraktion der SPD dagegen zu tun? Diskriminierung findet nicht nur in Berlin - in Form der Gesetzte sondern auch tagtäglich in Mannheim statt.
Das Trauzimmer darf zum eingehen der Lebenspartnerschaft in Mannheim nicht benutzt werden - vielleicht wegen Ansteckungsgefahr?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte in allen Bereichen gelten - bei den Steuergesetzen ebenso wie bei allen anderen Gesetzen. Gerade weil ich in letzter Zeit den Eindruck habe, dass die Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben, auch auf Grund der Intoleranz der ausl. Mitbürgerinnen und Mitbürger (Türken etc.) in Mannheim stark zunimmt. Hier würde durch die Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehen gezeigt, dass das Eine wie das Andere in der deutschen Gesellschaft als gleichwertig angesehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. März 2007 zum Thema der steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion muss ich Ihnen zu meinem großen Bedauern mitteilen, dass eine gesetzliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Hinblick auf das Steuerrecht vorerst nicht zu erwarten ist.
Die steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften könnte entweder auf Basis der momentanen Rechtslage z. B. über eine Einklagung der Gleichstellung erreicht werden oder per Bundesgesetz zusätzlich in das geltende Recht aufgenommen werden.
Nach dem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Februar 2007 ist der Weg über die Justiz bis auf weiteres versperrt. Das Urteil besagt, dass die Benachteiligung eingetragener Partnerschaften nicht zu beanstanden ist, da der Artikel 6 des Grundgesetzes durch den ausdrücklichen Schutz von Ehe und Familie eine Privilegierung der "klassischen" Ehe zulasse.
Die Politik kann die steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner daher nur per Bundesgesetz herstellen, was jedoch in der laufenden Legislaturperiode aufgrund der unterschiedlichen politischen Einstellungen zwischen SPD und CDU/CSU zu diesem Thema nicht realistisch ist.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage, die Nutzung des Mannheimer Trauzimmers für das Eingehen von Lebenspartnerschaften, betrifft, kann ich Ihnen eine deutlich positivere Nachricht übermitteln. Seit dem Jahr 2001 setzte sich die SPD-Gemeinderatsfraktion mit meiner Unterstützung aktiv bei Oberbürgermeister Gerhard Widder für eine für uns selbstverständliche Öffnung des Trausaals für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen ein. Nach langer Diskussion, konnte im Gemeinderat im Jahr 2004 bereits eine Mehrheit für das Anliegen gefunden werden, die Verwaltung gab allerdings erst im Juli 2006 grünes Licht für das Eingehen von Lebenspartnerschaften im Mannheimer Trausaal. Ich bedaure sehr, dass diese Regelung für Sie persönlich zu spät gegriffen hat. Die Gleichstellungspolitik in Mannheim ist jedoch in der Zwischenzeit einen wichtigen Schritt weitergekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Mark