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Frage von Winfried P. •

Frage an Lothar Mark von Winfried P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Mark,

wie ist Ihre Position zum Nichtraucherschutz, und wie stehen Sie zu den Rauchverboten, insbesondere in Gaststätten (ja, ich weiß, dass Gaststättenrecht Ländersache ist).

Mit freundlichen Grüßen

WP

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfenning,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.02.2007, in der Sie sich nach meiner Position zum Nichtraucherschutz erkundigen.

Gemeinsam mit meinem Heidelberger Bundestagskollegen Lothar Binding, der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Dr. Carola Reimann, und Dr. Margit Spielmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, hatte ich den im Juni 2006 erstmals vorgelegten Gruppenantrag "Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern" von Anfang an mit unterstützt.

Umfragen wie beispielsweise die der "Gesellschaft für Konsumforschung" vom 29. September 2006 bestätigen, für wie wichtig der Nichtraucherschutz von der Bevölkerung gehalten wird. Danach wünschen sich zwei Drittel umfassende Schutzregelungen vor dem Passivrauchen, insbesondere im Gastronomiebereich, in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln.

Ziel unseres Gruppenantrages war denn auch ein durchgängiger Schutz der Bürgerinnen und Bürger in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln, Schulen und Universitäten vor Passivrauchen. Gefordert wird darin auch der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an allen Arbeitsplätzen, also auch im Bereich der Gastronomie - ohne Ausnahmen -, was in der öffentlichen Diskussion zum Nichtraucherschutz lange kaum eine Rolle spielte.

Am 2. März wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen, der bereits im September 2007 in Kraft treten soll, was ich sehr begrüße. Zudem plant die Koalitionsregierung eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung, damit Arbeitnehmer künftig einen rauchfreien Arbeitsplatz nicht mehr einklagen müssen. Unseren wichtigsten Forderungen wurde damit bereits entsprochen.

Am 23. Februar einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf ein grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Verkehrmitteln, Schulen, Universitäten und Gaststätten. Nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern noch Ausnahmeregelungen für sog. Eckkneipen; über die Vorlage der Länderarbeitsgruppe soll am 22. März entschieden werden. Ich hoffe, dass auch die Länder jetzt bald zu gesetzlichen Regelungen in unserem Sinne kommen.

Seien Sie versichert, dass der Nichtraucherschutz für mich ein zentrales Anliegen ist und ich weiter dafür streiten werde, dass Nichtraucher künftig stärker geschützt werden. Ich bin optimistisch, dass jetzt auch Deutschland im europäischen Vergleich auf dem Weg zu verbindlichen Regeln ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark