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Frage von Christoph K. •

Frage an Lothar Mark von Christoph K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mark,

als technisch Versierter gehöre ich laut Aussage unserer Familienministerin Frau von der Leyen zu einem Anteil der Bevölkerung von 20%, der "schwer Pädokriminelle" hervorbringt (im Originalton nachzuhören unter http://www.radioeins.de/programm/sendungen/eine_stunde_zeit/kopf_der_woche/ursula_von_der_leyen.html ). Ich betrachte das als Beleidigung.

Wirtschaftsminister Guttenberg ist der Ansicht, die Zeichner der Petition gegen Internetzensur seien pauschal gegen die Bekämpfung von Kinderpornografieangeboten im Internet. Er hat offensichtlich den Text der Petition nicht gelesen, sonst wüsste er, dass es lediglich um unkontrollierbare, intransparente und ineffiziente Methode geht (umgehbar in 27 Sekunden, Anleitung unter http://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0 ).

Guttenberg behauptet sogar, die Sperren würden den Zugang erheblich erschweren. Angesichts der extrem leichten Umgehung (siehe Video bei youtube) bleiben mir da die Worte weg.

Anstatt die Angebote vom Netz zu nehmen und die internationale Zusammenarbeit zu fördern, sollen uns die Augen verschlossen werden und zugleich ein gefährliches Zensursystem errichtet werden, das jeglicher Kontrolle durch die Öffentlichkeit entbehrt.

Mir ist bewusst, dass es sich bei der Entscheidung über die Errichtung der Sperren um eine Abwägung handelt. Wegen der Wirksamkeit, die gegen Null geht, und der gleichzeitigen Gefahr durch ein intransparentes System, halte ich die Kreateure des Vorhabens für vollkommen inkompetent. Nicht nur die Aussage Guttenbergs belegt dies, auch beispielsweise Ihre Parteigenossin Waltraud Lehn macht einen, gelinde gesagt, desinformierten Eindruck (Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/waltraud_lehn-650-5594--f177295.html#q177295 ).

Was könnte man tun um zukünftig solche inkompetenten und beleidigenden Aussagen zu verhindern? Wie stehen Sie zu diesem Gesetzesprojekt?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kling,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Mai, in dem Sie kritisch zu dem geplanten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Stellung nehmen und dabei auch Frau Ministerin von der Leyen und Herrn Minister Guttenberg angreifen.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion bewusst, dass sie sich in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegt. Deshalb hat sie stets deutlich gemacht, dass sie für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich hält, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es ja vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Sexuell orientierte Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Der kommerziellen Verbreitung über das Internet dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Vor dem Hintergrund der nachvollziehbaren kritischen Diskussion um das Gesetz hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass es zu dem Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen. Damit können wir auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbeziehen und erörtern.

Die SPD-Fraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht gegenseitig ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Über eines sind wir uns allerdings auch mit dem Koalionspartner einig: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen damit unsere Position deutlich machen
konnte,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark