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Frage von Roland S. •

Frage an Lothar Mark von Roland S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mark,

können Sie mir bitte Ihre Position zu den Vorschlägen Ihres Kollegen Körper zur Änderung des Waffenrechtes darstellen?

Welche seiner Forderungen unterstützen Sie oder lehnen Sie ab und warum?

Mfg
Schwartz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwartz,

vielen Dank für Ihre Mail vom 08. Mai, in der Sie mich nach meiner Meinung zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts befragen. Am 18. Juni wurde der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag auch mit meiner Stimme verabschiedet.

Trotz der z.T. kontrovers verlaufenden parlamentarischen Beratungen zum Thema waren wir uns alle in der SPD-Bundestagsfraktion einig, dass sich nach dem furchtbaren Amoklauf in Winnenden etwas an der Waffengesetzgebung ändern muss, dies forderten nicht zuletzt und sehr berechtigt die Angehörigen der Opfer von Winnenden. Mein Fraktionskollege, Dr. Hermann Scheer, sprach sich mehrfach für einen deutlich restriktiveren Umgang mit Feuerwaffen aus. Für ihn bedeutet dies, dass diese Waffen künftig nur noch in den Schützenvereinen, nicht aber in Privathaushalten aufbewahrt werden sollen. Diesem Anliegen schließe ich mich voll an. Grundsätzlich bin ich aber der Auffassung, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nur ein Teil der Maßnahmen sein kann, um künftige Amokläufe zu verhindern. Genauso gefordert sind soziale, bildungs- und medienpolitische Maßnahmen. Es darf nicht sein, dass junge Menschen in der Tötung Unschuldiger und oft Gleichaltriger die einzige Möglichkeit sehen, in ihrem Leben Aufmerksamkeit zu erregen. Bei allen notwendigen Maßnahmen müssen wir uns allerdings bewusst sein, dass die Politik auf die Familien und die Schulen nur begrenzt Einfluß nehmen kann. Schulen sind zudem Angelegenheit der Länder.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zum Waffenrecht hat das Ziel,

• die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren,
• den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken,
• die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern,
• mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und
• die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen,

Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können. Bislang werden lediglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle drei Jahre geprüft. Die häufigere Überprüfung des Bedürfnisses nach einer Waffe wird dazu führen, dass die Waffenberechtigung öfter als bisher wieder aberkannt werden kann.

Das geltende Waffenrecht billigt Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen. Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen über das Grundkontingent hinaus zu reduzieren, wir eine Überschreitung des Grundkontigents in Zukunft nur noch möglich sein, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

Den Waffenbehörden wird künftig die Möglichkeit eingeräumt, auf den Verkauf von eingezogenen Waffen verzichten und diese vernichten zu können. Dies hat den Vorteil, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als „Waffenhändler“ gerieren müssen und sich die Anzahl der im „Umlauf“ befindlichen Waffen reduziert.

Im Hinblick auf den Besitz illegaler Waffen werden wir eine bereits 2002/2003 erprobte und Ende 2003 ausgelaufene Amnestieregelung neu fassen. Bis Ende 2009 wollen wir erneut die Möglichkeit eröffnen, durch die freiwillige Abgabe illegaler Waffen einer Strafverfolgung wegen illegalen Waffenbesitzes, Waffenerwerbes sowie des illegalen Führens von Waffen zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass dem Täter nicht bereits die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße bekannt gegeben worden ist oder die Tat im Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind Waffenbesitzer, die sich ihrer Waffe in verantwortlicher Weise ohne Gefährdung anderer entledigen wollen und hiervon bislang durch die Gefahr der Strafverfolgung abgehalten wurden.

"Einschränkung des Umgangs mit großkalibrigen Waffen "

Wir haben intensiv ein Verbot großkalibriger Schusswaffen im Schießsport diskutiert. Die gegen ein Verbot vorgebrachten Argumente sind auch aus unserer Sicht bedenkenswert. So wurden zahlreiche Sportordnungen der Sportverbände für den Einsatz von Großkaliberwaffen genehmigt mit der Folge, dass entsprechende Einrichtungen Bestandsschutz haben. Ein Verbot würde die deutschen Sportschützen von internationalen Wettbewerben ausschließen. Die auf Großkaliber spezialisierten Vereine stünden vor dem „Aus“. Schließlich stellt sich auch die Frage, was mit den zum Teil sehr wertvollen Waffen nach einem Verbot geschehen soll.

Wir haben uns nun im Wege des Kompromisses auf eine Lösung geeinigt, die Jugendliche unter 18 Jahren vom Schießen mit großkalibrigen Waffen ausschließt. Damit wollen wir erreichen, dass Jugendlich sich nicht an den Umgang mit Waffen gewöhnen und mit Waffen umzugehen lernen, mit denen Kapitalverbrechen begangen werden können. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Langwaffen – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap / Skeet) Rechnung.

"Die Verwahrung legaler Waffen besser sichern"

Der sicheren Verwahrung gefährlicher Waffen dient unser besonderes Augenmerk. Unser Ziel ist es, auch verdachtsunabhängige Kontrollen zu ermöglichen. Zur Zeit findet eine Überprüfung der sicheren Verwahrung nur bei begründeten Zweifeln an einer sicheren Aufbewahrung statt. Wir wollen, dass in Zukunft zunächst der Antragsteller vor Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis nachweisen muss, dass er Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Waffen getroffen hat. Zusätzlich sollen die Waffenbesitzer verpflichtet werden, der Behörde die Möglichkeit verdachtsunabhängiger Kontrolle der sorgfältigen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition zu ermöglichen. Auch wenn nicht sämtliche Waffenbesitzer tatsächlich kontrolliert werden können, wird alleine die ständige Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen eine striktere Befolgung der Regeln veranlassen. Hierbei ist – außer bei Gefahr im Verzug - nicht vorgesehen, dass die Wohnung gegen den Willen des Berechtigten betreten werden kann. Wer seiner Pflicht zur Gestattung einer Kontrolle nicht entspricht, muss jedoch mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte rechnen. Die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition soll in Zukunft als Straftat verfolgt werden, falls hierdurch vorsätzlich die Gefahr des Verlustes der Waffe oder des Zugriffs Unbefugter verursacht wurde.

"Mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung legaler Waffen "

Bislang sind Waffenschränke mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. Wir werden es dem Bundesministerium des Innern ermöglichen, im Wege der Rechtsverordnung technische Systeme der Absicherung von Waffen und Waffenschränken zu verlangen. Dies betrifft insbesondere biometrischen Sicherungssystemen. Die Technik hierzu ist noch in der Entwicklung, aber in ihrer Zielrichtung bereits absehbar. Die gesetzliche Maßnahme wird die technische Entwicklung beschleunigen und vor allem dazu führen, dass aufgrund der Massenproduktion der Einsatz der Technik auch bezahlbar sein wird. Ziel ist die Entwicklung von Erkennungschips, die die Öffnung der Schränke aber auch die Nutzung der Waffe bezogen auf den einzelnen Schuss davon abhängig macht, dass die individuellen körperlichen Merkmale des Berechtigten eingelesen werden.

"Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters"

Aufgrund der EU-Waffenrechtlinie vom 21. Mai 2008 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. In diesem Register müssen Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer der Waffe sowie Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers eingetragen werden. Ein derartiges nationales Waffenregister ist zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern, ohne dass eine Vernetzung existiert. Wir wollen, dass ein derartiges Register bis Ende des Jahres 2012 – und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist – eingerichtet wird.

"Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sowie IPSC Schießen"

Westernschießen und Schießen nach den Regeln der IPSC sind dynamische Schießsportdisiplinen, welche vom verbotenen kampfmäßigen Schießen unterschieden werden müssen. Dennoch gibt es Übungsabläufe, die in die Nähe des verbotenen Kampfschießens kommen. Erwähnt seien Schießformen aus der Deckung, die der Simulation von Häuserkämpfen nahe kommen.

Reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, geraten auch mit dem Wertekanon des Grundgesetzes in Konflikt. Wir haben die Befürchtung, dass jedenfalls bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen.

Von einem sofortigen Verbot beider Spielformen wurde jedoch abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Paintball-Waffen sind bis heute nicht zu Tatwaffen geworden und mir persönlich scheint die Diskussion manchmal von den eigentlichen Gefahren durch richtige Feuerwaffen abzulenken.

Wir haben in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestages zu den oben ausgeführten Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung aufgefordert,

• in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen und
• das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Vom Ergebnis dieser Untersuchungen wird abhängen, ob und gegebenenfalls inwieweit derartige Spiele einer Regelung bedürfen.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen damit meine Position deutlich machen
konnte und
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark