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Lothar Mark
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Frage von Heike Maria M. •

Frage an Lothar Mark von Heike Maria M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Mark,

wie stehen Sie zur neuen KFZ Steuer?

Ich persönlich fühle mich unfair behandelt, ich fahre seit drei Jahren einen umweltfreundlichen Kleinwagen (C1). Weshalb soll ich demnächst mehr KFZ Steuer zahlen, als die Besitzer des gleichen Fahrzeuges nur da es sich bei diesen um eine Neuzulassung handelt?
( womöglich noch finanziert durch die Abwrackprämie!)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue KFZ Steuer vor dem Verfassungsgericht bestehen würde, wo bleibt die Gleichbehandlung?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Miltenberger

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Antwort von
SPD

Sehr verehrte Frau Miltenberger,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 29.04.2009 zur Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer.

Ich kann gut verstehen, dass Sie sich unfair behandelt fühlen und möchte Ihre Fragen gerne beantworten und das Thema etwas genauer erläutern:

Aus umweltpolitischen Gründen war für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die Kraftfahrzeugbesteuerung vom Schadstoff- auf den CO2-Ausstoß umzustellen. Die Umstellung wird jedoch ausschließlich im Bereich der Neuwagen eingeführt. Dies gibt dem Neuwagenkäufer die Möglichkeit, seine Entscheidung für eines der Modelle von dessen CO2-Ausstoß und der entsprechenden Kfz-Steuerbelastung abhängig zu machen. Wir wollen damit einen starken Anreiz zum Kauf und damit auch zur Herstellung von emissionsärmeren Autos schaffen.

Ein wichtiges Anliegen war dabei, die Besteuerung von Altfahrzeugen sozialverträglich auszugestalten. Die Mitte 2009 in Kraft tretende neue CO2-orientierte Besteuerung betrifft die ab 01. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw, während der Altbestand ab 2013 in die Systematik der Neuregelung einbezogen werden soll. Bis dahin bleibt es für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge zunächst unverändert bei der geltenden Steuerbemessung. Über Art und Umfang der Besteuerung des Altbestands wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die SPD hat sich darauf festgelegt, die Neuregelung so zu gestalten, dass die Besitzer von Altfahrzeugen nicht stärker belastet werden als bisher.

Zu Ihren Bedenken, ob die Kfz-Steuer vor dem Verfassungsgericht bestehen würde, sieht meine Einschätzung folgendermaßen aus:

Stichtags- und Übergangsregelungen sind mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG grundsätzlich vereinbar. Sie sind Ausdruck eines gesetzgeberischen Entscheidungsspielraumes, wobei jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten in Einzelfällen mit sich bringt. Stichtags- und Übergangsregelungen unterliegen verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere dem Willkürverbot. In diesem Fall ist der Stichtag durch die Zielsetzung der Neuregelung begründet, die die umweltpolitische Lenkung mit einer konjunkturellen Unterstützung der Automobilbranche – als deutscher Schlüsselindustrie – kombiniert. Beide Gesetzesziele können sich aber nur für Autokäufe in der Zukunft auswirken.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und mehr Verständnis für die Neuregelungen wecken konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lothar Mark