Frage an Lothar Koch von Marko Z. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Koch,
mein Sohn wurde dieses Jahr eingeschult. Aufgrund der zu erwarteten Anmeldungen wurden drei 1. Klassen gebildet. Den Eltern wurde nun mitgeteilt, dass die Anzahl der tatsächlich eingeschulten Kinder eigentlich nur die Bildung von zwei 1. Klassen gerechtfertigt hätte. Daher sollen nun die drei 1. Klassen nach den Herbstferien zusammengelegt werden. M. E. ist dieses zu Beginn des Schuljahres, nachdem sich die Kinder gerade auf die neue Situation eingestellt haben, nicht gerade zielführend. Die Klassenräume sind aufgrund der Klassengröße nun auch nicht mehr dazu geeignet, die vorhandenen PC-Arbeitsplätze, Gruppenarbeitsplätze oder auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf nur annähernd angemessen zu integrieren.
Auch im Hinblick darauf, dass alle drei Klassen m. W. mit verschiedenen Lehrbüchern gearbeitet haben, curriculare Vorgaben unterschiedlich, sowohl zeitlich als auch inhaltlich, umgesetzt wurden, halte ich die Absicht der Zusammenlegung auch aus diesem Grund für völlig unzweckmäßig.
Wie steht das vorgenannte mit der Aussage: "Im Zentrum unserer Bemühungen steht die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Wir müssen ihre persönlichen Begabungen [....] von Beginn an erkennen und bestmöglich fördern. Diese individuelle Förderung braucht pädagogische Kompetenz und Ressourcen. Frei werdende Ressourcen aufgrund des Geburtenrückgangs werden wir für die deutliche Verbesserung der individuellen Förderung einsetzen.[...]. Die Klassengrößen sollen flexibler durch die Schulen festgelegt werden können," des Regierungsprogramm 2008 - 2013 der CDU in Niedersachsen im Einklang?
Ist eine Klassenzusammenlegung im Laufe eines Schuljahres pädagogisch überhaupt vertretbar und zulässig? M. W. (RdErl. d. MK v. 7.7.2011) sollen einmal gebildete Klassen frühestens nach der 2. Jahrgangsstufe verändert werden. Gibt es Möglichkeiten die Zusammenlegung zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Marko Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
auf Ihre Anfrage, für die ich mich bedanke, teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Sie haben recht, dass einmal gebildete Klassen erst nach 2 Jahren aufgelöst werden können.
2. Zusammenlegungen sind prinzipiell recht fragwürdig und pädagogisch nicht zumutbar, besonders wenn diese Klassen auch noch mit verschiedenen Lehrbüchern gearbeitet haben.
3. Es müssen schon äußerst besondere Bedingungen für solch´ einen Schritt, der äußerst ungewollt wäre, vorliegen.
4. Ich teile Ihre Meinung voll und ganz und kann Sie nur bitten, das Gespräch mit der Schulleitung und der Schulbehörde zu suchen, mit dem Ziel, diese Dinge zu verhindern.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe mit
freundlichem Gruß
Ihr Lothar Koch