Frage an Lothar Ibrügger von Michael E. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter herr Ibrügger,
warum wird die Bahnstrecke Bassum-Rahden nicht reaktiviert?
Mit freundlichen Grüssen
Michael Ensslen
Sehr geehrter Herr Ensslen,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zur Bahnstrecke Rahden - Sulingen - Bassum. In der Anlage sende ich Ihnen die Antwort meiner niedersächsischen Kollegin Dorothée Menzner. Sie hat die Lage zutreffend beschrieben und auf die eigentliche Schwachstelle in diesem gesamten Prozess hingewiesen.
Solange nicht die niedersächsischen Kommunalpolitiker vor Ort entlang der Strecke im Zusammenwirken mit den Landtagsabgeordneten genügend Kraft aufbringen, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen zu einem Ausschreibungsverfahren zu veranlassen, wird nichts geschehen.
Ich bin überzeugt, dass die in unserem Raum gut angekommene Eurobahn sich sofort an einer solchen Ausschreibung im niedersächsischen Raum beteiligen würde.
Mit herzlichem Gruß
bin ich Ihr Lothar Ibrügger
Anlage:
"Sehr geehrter Herr Strotzki,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Bahnstrecke Rahden-Sulingen-Bassum. Gerade als niedersächsische Abgeordnete bedauere ich die Stilllegung dieser Strecke sehr. Ihre Einschätzung zur Wichtigkeit und der möglichen Zukunftsfähigkeit dieser Verbindung - nicht nur für den Seehafen-Hinterlandverkehr - sondern auch im Pendlerverkehr für Bremen und Bielefeld, teile ich gleichsam.
Leider wird Ihre und meine Auffassung für den niedersächsischen Anteil an dieser Strecke von Barenburg bis Bassum vom Aufgabenträger, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen nicht geteilt. Erst eine Bestellung für einen Regionalverkehr auf dieser Strecke hätte wesentlich zum Streckenerhalt beigetragen. Weil diese Bestellung von Nahverkehrszügen zu meinem Unverständnis nicht erfolgte, wurde dann der Stilllegungsantrag durch den Netzbetreiber Deutsche Bahn AG gestellt und wegen fehlendem Zugverkehrs auch entsprochen.
Die Stilllegung einer Einbahnstrecke setzt einen formalen Rechtsakt nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) voraus. Wobei ich über die Eile des Stilllegungsantrages vom 11. Dezember 1997 und den Vollzug bereits am 30. Dezember 1997 sehr erstaunt bin. Eine Eisenbahnstrecke kann nach den Vorschriften des AEG nur dann endgültig stillgelegt werden, wenn sich innerhalb eines Jahres kein anderer Betreiber für die Infrastruktur findet. Dies war an dieser Stelle leider der Fall.
Eine Streckenstilllegung ist Voraussetzung für eine Entwidmung. Das bedeutet die Herausnahme einer Eisenahnstrecke aus der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung (was in einigen wenigen Fällen die Nutzung als Draisinestrecke oder Radwanderweg bedeuten kann). Die völlige Entwidmung als Verkehrsfläche impliziert dann aber, dass auf dieser Fläche andere Projekte wie Wohnungsbau oder Industrieansiedlung möglich werden, wie es die Stadt Sulingen anstrebt. Im letzteren Fall ist eine Wiedernutzung als Bahnstrecke dann sehr unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich.
Ob ein Entwidmungsantrag bereits aktuell läuft, entzieht sich derzeit noch meiner Kenntnis. Diese Antwort werde ich Ihnen gerne nachreichen, sobald ich mehr in Erfahrung bringen konnte. Die Entwidmung entscheidet ebenfalls das EBA, nach Antrag von Bund, Land oder Gemeinden.
Welche Rolle die für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft spielt, kann ich Ihnen als Niedersächsin leider nicht beantworten.
Eine beantragte Entwidmung einer Bahnstrecke kann leider kaum noch verhindert werden. Es sei denn der Antragsteller zieht diese zurück oder wird per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, wenn es ein starkes Bürgerengagement, getragen von Parteien und Initiativen, dagegen vor Ort gibt. Dies ist aber wie ich es sehe, an Ihrer Strecke bedauerlicherweise nicht der Fall.
Für ihre Frage, wie sich die Landtagsfraktion der LINKEN in Niedersachsen mit diesem Thema beschäftigt, bitte ich Sie, sich an die Verkehrspoltische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag Niedersachsen, Ursula Weisser-Roelle, zu wenden. Sie können sie direkt unter der E-Mail-Adresse "ursula.weisser-roelle@lt.niedersachsen.de" bzw. "info@linksfraktion-niedersachsen.de" kontaktieren. Telefonisch ist die Fraktion unter der Rufnummer Telefon: 0511/3030-4402 zu erreichen.
Soweit meine für Sie wenig tröstliche Antwort zu Ihrer berechtigten Anfrage.
Ich hoffe trotzdem Ihnen damit weiter geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Frage an mich haben, so können Sie sich jederzeit unter "dorothee.menzner@bundestag.de" oder unter der Rufnummer 030 227-7 31 67 an mein Berliner Büro wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Dorothée Menzner"