Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 22.03.2019

(...) Zwischen den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern wurde mittlerweile die steuerliche Behandlung von Vergütungen für Onlinewerbung geklärt. Im Gegensatz zur Auffassung der bayerischen Betriebsprüfer handelt es sich bei den Vergütungen um keine Lizenzzahlungen für Rechteüberlassungen, sondern um Zahlungen für eine Dienstleistung. (...)

Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 06.03.2019

(...) Das Vollgeldkonzept mag eine interessante Überlegung sein. Ich halte die Vorstellung aber nicht für realistisch, dass man die Komplexität der Geldpolitik und ihre Wechselwirkungen derart vereinfachen kann. Auch ihre Vorstellung, der Staat „könnte damit am Ende sogar auf die Erhebung von Steuern verzichten“ teile ich nicht. (...)

Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 28.01.2019

(...) Die Finanzverwaltung soll die Steuerpflichtigen bei der Stellung von Anträgen und der Abgabe von Steuererklärungen unterstützen. Sie soll nach § 89 der Abgabenordnung (AO) die Berichtigung von Erklärungen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unrichtig gestellt worden sind. Diese Pflicht besteht allerdings nur bei offensichtlichen Fehlern. (...)

Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 21.12.2018

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Als Gegner der betäubungslosen Kastration, habe ich mir im Vorfeld der Abstimmung zur Änderung des Tierschutzgesetzes sehr viele Gedanken zu diesem Thema gemacht und auch viele Gespräche mit Leuten, die betäubungslose Kastration rechtfertigen und Gegnern, denen das Tierwohl am Herzen liegt, geführt. Am Ende habe ich mich entschieden, der Änderung zuzustimmen, dies aber mit einer persönlichen Erklärung, gemeinsamen mit meinem Kollegen Dr. (...)

Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 28.11.2018

(...) „Keine rechtlich bindende Übereinkunft“ ergibt sich schnell aus folgender Bekräftigung: „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereiches dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung des verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht.“ (Nummer 15 c) (...)

E-Mail-Adresse