Frage an Lorenz Gösta Beutin von Heike S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beutin,
mich würde interessieren, wie Sie zum Thema "Einführung des Widerspruchsrechts" im Hinblick der anstehenden Änderung des Transplantationsgesetzes in D stehen?
Damit würde jeder automatisch als Organspender gelten, außer er widerspricht zu Lebzeiten. Also genau der umgekehrte Ansatz zum heutigen Organspende-Ausweis. Dies wird bereits in 18 europäischen Ländern praktiziert, welche kürzere Wartezeiten für Organe aufweisen im Vergleich zu D.
Herzlichen Dank vorab!
Sehr geehrte Frau S.,
ich habe das “Gesetz zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz” abgelehnt und dem “Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende” zugestimmt.
Ich bin der Meinung, dass Organe nur entnommen werden dürfen, wenn eine Person umfassend informiert war und entscheiden konnte. Wenn Diejenigen, die nicht aktiv widersprechen, zu Organspender*innen werden, ist das nicht zwingend der Fall. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper ist schützenswert. Wer nicht aktiv widerspricht, hat seine Zustimmung nicht erteilt und es darf auch nicht so getan werden, als hätte er oder sie das. Wir brauchen mehr Organspenden, das sehe ich auch so. Aber dafür müssen wir niedrigschwellige Möglichkeiten schaffen, wir müssen besser aufklären und Vertrauen schaffen.
Ich habe einem Vorschlag zugestimmt, der die Voraussetzungen dafür schaffen würde, dass mehr Menschen sich mit der Frage der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen und dazu eine informierte Entscheidung treffen können. Den Bürger*innen soll es möglich sein, ihre Entscheidung möglichst einfach zu dokumentieren und jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Hierzu soll ein bundesweites Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, in dem die Bürger*innen eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen möglich sein. Jedes Mal, wenn der Personalausweis oder der Reisepass beantragt werden, wird gleichzeitig die Bereitschaft zur Organspende mit abgefragt und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht zum einen eine Bedenkzeit zwischen Antragstellung und Abholung, in der sich informiert und auch weitere Beratung eingeholt werden kann. Zum anderen wird durch die wiederkehrende Abfrage ermöglicht, eine Entscheidung auch zu verändern.
Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Gösta Beutin