Frage von Brigitte S. • 28.04.2022

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Laurence Chaperon
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis. (auch Elterngeld)
Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ hatten Selbständige und Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis. (auch Elterngeld)