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Frage von Norbert R. •

Darf einem Vater, der sich nach einer Trennung weiterhin um seine Kinder kümmert, trotz Vollzeitstelle weniger bleiben, als dem selben in Hartz 4? https://www.welt.de/politik/deutschland/plus237072331

Bei einem OLG ist ein getrennt lebender Vater, der erweiterten Umgang für 3 Kinder hat, verurteilt worden, trotz Vollzeitstelle, mit dem Selbstbehalt von 1160 Euro Wohnung und die Betreuung für 3 Kinder zu finanzieren! Der Wohnwert wurde im Selbstbehalt mit 430 Euro(WARM) berücks. Im Vergleich würde der selbe Vater mit Hartz 4 Bezug Anspruch auf ortsübliche, angemessene Wohnkosten von 764 Euro und Betreuungskosten von ca. 250 - 300 Euro haben! Nun wird der Vater seine Kinder nicht wie bisher betreuen können und auch die Mutter entlasten! Ist das mit unserem Grundgesetz vereinbar? Haben Eltern und Kinder aus Hartz 4 Familien mehr Rechte? Sollte nicht endlich eine gerechte Familienpolitik gemacht werden, die es den unterhaltszahlenden Eltern emöglicht, auch für ihre Kinder da sein zu können, auch um den hauptbetreuenden Teil zu entlasten? Die Heime und Pflegefamilien haben statistisch seit Jahren immer größeren Zulauf. Für einen Platz, der über 5000 Euro kostet, hat der Staat dann Geld!

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