Wird das Kindeswohl im geplanten statusunabhängigen Feststellungsverfahren beeinträchtigt, wenn man dem Kind die Vorbereitungen zur Feststellung komplett alleine überlässt?
Es kann doch nicht sein, dass man es dem Kind zumuten will, seinem mutmaßlichen biologischen, die Vaterschaft bestreitenden Vater hinterherzulaufen. Der Erzeuger muss doch erst einmal rechtzeitig liefern.
Ich bin der Auffassung, dass mutmaßliche biologische Väter vom rechtlichen Vater gezwungen werden können, eine geeignete Probe abzugeben, um dem Kind später die Möglichkeit zu geben, seine Abstammung zu klären.
Randbedingungen in der o. g. Frage: Der rechtliche Vater will Vater bleiben. Die Mutter sagt, dass der mutmaßliche biologische Vater der biologische Vater ist. Der mutmaßliche biologische Vater bestreitet, dass er der biologische Vater ist und er möchte sich nach seinem Versterben verbrennen lassen. Spätestens dann ist keine Klärung mehr möglich.
Herr Buschmann teilt uns sinngemäß mit, dass leibliche Väter mehr Rechte bekommen sollen. Das finde ich gut. Ich möchte ergänzen, dass leibliche Väter auch mehr in die Pflicht genommen werden müssen.