Frage an Lisa Paus von Marina A. bezüglich Bundestag
Wären Sie bereit, sich für die Verkleinerung des Bundestages noch vor der nächsten Bundestagswahl 2021 einzusetzen?
Hallo Marina Arnold,
vielen Dank für ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit als Bundestasabgeordnete.
Das Thema Wahlrecht und Größe des Bundestages treibt uns Grüne schon lange um.
Die eigentlich vorgesehene Zielgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten ist mit aktuell 709 Mitgliedern bereits weit überschritten. Nach der nächsten Bundestagswahl könnten es nahezu 800 Abgeordnete sein.
Wir Grüne wollen eine Wahlrechtsreform mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages. Damit diese Reform bei der nächsten Bundestagswahl wirksam wird, muss dies sehr bald geschehen. Die Zeit drängt.
Wir schlagen im Bundestag zusammen mit FDP und Linken in einem Gesetzentwurf vor, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren, um Überhangmandate zu vermeiden und das sogenannte „Sitzkontingentverfahren“ abzuschaffen, weil dieser Rechenschritt die Sitzzahl weiter erhöht: https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/wahlrecht-reformieren-aufblaehung-des-bundestages-verhindern.
Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Reform des Wahlrechts ist für uns das personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung im Bundestag muss das Ergebnis der Zweitstimmen eindeutig widerspiegeln. Denn für uns Grüne im Bundestag ist klar, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Dieses System hat sich bewährt, ist den Wählerinnen und Wählern vertraut, wird in der Bevölkerung getragen und stößt auf breiten politischen Konsens.
Mit drei konkreten Maßnahmen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf die Vergrößerung des Bundestages verhindern:
• Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 250
• Abschaffung des Sitzkontingentverfahren
• Moderate Erhöhung der Gesamtsitzzahl von 598 auf 630
Wenn es weniger Direktmandate gibt, werden so Überhangmandate stärker vermieden. Eine Wahlkreiskommission soll zeitnah einen Vorschlag erarbeiten, wie die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Der Bundestag stimmt dann über diesen Vorschlag ab.
Die Vorschläge der Union, die darauf zielen, Überhangmandate einfach nicht auszugleichen, sind nicht akzeptabel. Dies widerspricht dem System der Verhältniswahl, denn somit würde das Zweitstimmenergebnis erheblich verzerrt werden. Jede Stimme wäre nicht mehr gleich viel wert. Eine Regierungsmehrheit darf sich nicht aus dem Zufall von Überhangmandaten ergeben.
Für eine Reform, die die Sitzzahl im Bundestag bei der nächsten Bundestagswahl reduziert, wird die Zeit immer knapper. Da vermutlich bald die Aufstellung von Direktkandidat*innen für die Bundestagswahl 2021 in den Wahlkreisen begonnen wird, läuft uns die Zeit für die Reform davon. Dafür tragen alleine CDU, SPD aber vor allem die CSU die Verantwortung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Initiative im Bundestag zur Wahlrechtsreform hiermit ein wenig näher bringen.
Herzliche Grüße
Lisa Paus