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Lisa Paus
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Frage von Heinz D. K. •

Frage an Lisa Paus von Heinz D. K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Paus,

die Bundesregierung hat mit der sogenannten Merkel-Doktrin die Rüstungs-Export-Politik auch an autokratische Regime wie Saudi-Arabien und
Katar ausgeweitet !

Wie empfinden Sie selbst den Zustand, dass Deutschland Panzer in den
Nahen Osten liefert- die dann zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung
eingesetzt werden ?

Werden Sie im nächsten Bundestag sich dafür einsetzen, dass die deutschen
Rüstungs-Exporte drastisch reduziert werden ?

Setzen Sie sich für eine Grundgesetz-Änderung ein, dass es zukünftig ausgeschlossen ist- an Diktaturen Waffen zu liefern ?

Mit freundlichen Grüssen

Heinz D. Kappei

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kappei,

danke für Ihre Frage! Die Erklärung von Kanzlerin Merkel in ihrer Rede auf der Bundeswehrtagung in Straußberg im Oktober 2012, dass ihre Regierung befreundete Staaten auch mit Rüstungslieferungen ertüchtigen wolle, für "Sicherheit und Frieden" in deren Region zu sorgen, ist in der Tat eine neue Merkel-Doktrin der deutschen Außenpolitik. Rot-Grün hatte mit den Rüstungsexport-Richtlinien deutlich engere Grenzen gesetzt und wollte Rüstungsexporte in Länder mit Menschenrechtsverletzungen verhindern. Neben Saudi-Arabien und Katar ist auch Algerien ein Beispiel, wohin Deutschland keine Waffen exportieren dürfte.

Im Bundestag habe ich mich persönlich immer sehr ausdrücklich für eine möglichst restriktive Rüstungsexportpolitik eingesetzt. Sie können dies auch bei namentlichen Abstimmungen wie den 3 vom 08.07.2011 sehen. ich finde es unerträglich, dass ausgerechnet ein so reiches Land wie Deutschland Exporte von Waffen in Diktaturen und Länder mit Menschenrechtsverletzungen erlaubt.
Ich habe bei unserem grünen Mitgliederentscheid über die 9 wichtigsten Projekte für Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag selbst für das Projekt Rüstungsexportgesetz gestimmt. Mit diesem Gesetz wollen wir unsere bisher nur empfehlenden Rüstungsexportrichtlinien zur verbindlichen Vorgabe machen. Unrühmliche Ausnahmen wie sie trotz unseres Widerstandes auch unter der letzten rot-grünen Regierung vorkamen, wären dann ausgeschlossen. Weil unsere Mitglieder dieses Projekt mit einem besonders großen Stimmenvorsprung als eines der 9 wichtigsten Projekte gewählt haben, wird es eine Regierung mit grüner Beteiligung nur mit diesem Gesetz geben.

Wir streben ein restriktives Rüstungsexportgesetz an, das deutsche Rüstungsexporte nur nach klaren und strengen Kriterien erlaubt. Denn wir wollen, dass die "Politischen Kriterien der Bundesregierung für den Rüstungsexport" nicht nach Belieben interpretiert werden können. Der Weg einer gerichtlichen Verbandsklage soll ermöglicht werden.
Der Bundessicherheitsrat, das Gremium der Bundesregierung, das über sensible Exporte die faktisch entscheidende Empfehlung ausspricht, wollen wir in seiner jetzigen Form abschaffen. Stattdessen soll die gesamte Bundesregierung im Konsens dafür die Verantwortung tragen. Die Federführung für Rüstungsexportfragen wollen wir vom exportorientierten Wirtschaftsministerium auf das für Krisenprävention, Abrüstung und Menschenrechte zuständige Auswärtige Amt übertragen.
Der Bundestag braucht verbindliche Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Deshalb wollen wir einen Ausschuss als parlamentarisches Gremium einsetzen, der die Rüstungsexportpolitik kontrolliert und bei Entscheidungen über sensible Exporte, insbesondere in Drittländer ein aufschiebendes Veto einlegen kann. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte wollen wir abschaffen. Ist eine Genehmigung abschließend erteilt, muss diese stets bekannt gegeben und begründet werden.

Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag müssen vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Zudem müssen die Berichte deutlich detaillierter werden. Was in den Rüstungsberichten eines anderen Landes steht, muss auch in Deutschland publik gemacht werden (Best Practice).
Heute findet sich in Art. 26 Abs. 2 GG der Satz "Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Juristisch ist das ein so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Daraus ergibt bereits heute eine sehr hohe verfassungsrechtliche Hürde für den Export von Kriegswaffen.
Initiativen wie die "Aktion Aufschrei" fordern, neben Kriegswaffen auch "sonstige Rüstungsgüter" in den Artikel 26 aufzunehmen. Wir Grüne sehen nicht, dass es hierfür die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag geben wird. Priorität hat für uns deshalb, Rüstungsexporte jeglicher Art im Rahmen eines Rüstungsexportkontrollgesetzes zu begrenzen. Es würde gleichzeitig den jetzigen Kriterien der Politischen Grundsätze Gesetzesrang verleihen und sie somit erstmals auch justiziabel machen. Eine Grundgesetzänderung ist dagegen ein langwieriger und selten erfolgreicher Weg.

Frau Merkel hat mit ihrer Doktrin deutlich gemacht: Union und FDP einerseits, Grüne und SPD andererseits vertreten hier völlig entgegengesetzte Meinungen. Eine Abkehr von der Merkel-Doktrin und ein verbindliches Gesetz gegen Rüstungsexporte wird es nur mit uns geben.

Herzliche Grüße

Lisa Paus

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