
(...) die Einmalzahlung war Gegenstand des Tarifabschlusses, ist aber nicht Gegenstand der aus dem Tarifabschluss sich ergebenden Lohn- und Gehaltstabellen. Die Einmalzahlung wird, insoweit sozial gestaffelt, den Beamtinnen und Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 bezahlt. (...)