Frage an Linda Neddermann von Willi S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
In einer Antwort vom 08.04.2011 zur Übertragung von Tarifergebnissen auf verbeamtete Beschäftigte schreiben Sie "Die Bürgerschaft hat mit den Stimmen der Grünen beschlossen, dass die Tarife der Angestellten in vollem Umfang auf die verbeamteten Beschäftigten übertragen werden, ...".
Wie definieren Sie "... in vollem Umfang ..."? Gehört eine Einmalzahlung nicht zum Umfang der Tarifabschlüsse?
Lieber Herr Scheideler,
die Einmalzahlung war Gegenstand des Tarifabschlusses, ist aber nicht Gegenstand der aus dem Tarifabschluss sich ergebenden Lohn- und Gehaltstabellen. Die Einmalzahlung wird, insoweit sozial gestaffelt, den Beamtinnen und Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 bezahlt.
Mit freundlichen und jung-grünen Grüßen,
Linda Neddermann