Frage von Siegfried S. •

Warum werden freiwillig Versicherte in der KK im Vorruhestand weiter als freiwillig Versicherte behandelt, obwohl die Bezüge deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen?

Ich bin Vorruheständler und war jahrelang freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichert. Durch meine Vorruhestandsregelung bin ich unter die Beitragesbemessungsgrenze (BMG) gerutscht, werde von der Krankenkasse aber weiterhin wie eine freiwillig Versicherte behandelt. Dies hat zur Folge, daß alle meine Einnahmen bis zur BMG mit Krankenkassenbeiträge belegt sind, die von mir ALLEIN zu entrichten sind. Mit u.a. negativen Folgen für meine private Altersvorsorge (z.B. Zinsen usw.)

Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).

Eine Person, die wie ich ein Vorruhestandsgehalt in gleicher Höhe bezieht, vorher aber pflichtversichert war, ist weiterhin pflichtversichert und muss für keine weiteren Einnahmen KK-Beiträge entrichten. Diejenige hat die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bzgl. Vorruhestandsbezügen), zahlt aber ggf. deutlich weniger KK-Beiträge.

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Leon Eckert
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN