Abstimmung am 26.09.24 zum BEG IV (Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie). Erklären Sie mir bitte, wie in aller Welt der Bundestag für dieses Gesetz stimmen konnte.
Sehr geehrter Herr Eckert,
mein Name ist Marcel T., ich bin Grünen-Mitglied im OV München-Haar. Ich wende mich an Sie auch aufgrund ihres stellv. Vorsitzes im Rechnungsprüfungsausschuss mit der Bitte um Erläuterung, wie in aller Welt der Bundestag für dieses Gesetz stimmen konnte.
Mir geht es um den Teil des Gesetzes, der die Aufbewahrungsfristen für die wichtigen Beweismittel für Ermittlungen gegen Milliardengeschäfte wie Cum Cum usw. verkürzen soll. (von 10 auf 8 Jahre) Dadurch könnten mutmaßlich Kriminelle legal Buchungsbelege und Rechnungen vernichten und sich somit einer Verfolgung entziehen. (Quelle: Berichterstattung Heute Journal vom 26.09.2024 und Petition Anne Brorhilker)
Es ist doch offensichtlich, dass hier unter dem Deckmantel "Bürokratieabbau" kriminellen Kräften geholfen würde. Wie konnte es hierfür eine Mehrheit geben?
Mit der höflichen Bitte um Erklärung und ggf. Darlegung von Bemühungen, diesen Teil des Gesetzes noch im Bundesrat zu stoppen.
Grüße, Marcel T.

Lieber Marcel T.,
vielen Dank für deine Frage. Ich verstehe deine Bedenken zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) und möchte dir unsere Position sowie die Hintergründe der Entscheidung erläutern.
Wir Grünen haben uns in den Verhandlungen intensiv dafür eingesetzt, die Aufbewahrungsfristen nicht anzutasten, weil wir die Gefahren für die Aufklärung von Steuerhinterziehung, insbesondere bei Cum-Cum und Cum-Ex, sehr ernst nehmen. Leider war mit den Koalitionspartnern keine vollständige Verhinderung der Verkürzung möglich. Immerhin konnten wir erreichen, dass die Fristverkürzung nicht wie ursprünglich angedacht auf 5 Jahre reduziert wurde, sondern bei 8 Jahren bleibt. Zudem haben wir durchgesetzt, dass die Verkürzung der Fristen bei Finanzinstitutionen, die eine entscheidende Rolle bei den CumEx/CumCum-Themen tragen, erst später als ursprünglich geplant eintritt. Damit können die entscheidenden Jahre weiterhin überprüft werden.
Ich teile deine Sorge, dass eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen negative Folgen für die Ermittlungsarbeit haben kann. Genau deshalb haben wir als Grüne das Bundesministerium der Finanzen dazu aufgefordert, die Ermittlungsarbeit aktiv zu unterstützen, indem die Prüfungen auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung für die Jahre 2014-2017 priorisiert werden.
Das BEG IV enthält viele sinnvolle Entlastungen, wie den Wegfall bürokratischer Meldepflichten für Hotels oder Vereinfachungen bei Steuerbescheiden. Leider wurden dabei auch Regelungen beschlossen, die aus unserer Sicht problematisch sind. Als Teil der Regierungskoalition mussten wir einen Kompromiss eingehen, aber wir haben versucht, das Schlimmste zu verhindern und die negativen Folgen zu minimieren.
Ich hoffe, ich konnte dir unsere Position nachvollziehbar darlegen.
Beste Grüße,
Leon Eckert