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Leon Eckert
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas V. •

Wann werden die gesetzlichen Grundlagen für bidirektionales Laden (Vehicle2Grid/Vehicle2Home) geschaffen?

Sehr geehrter Herr Eckert,

ich bin überzeugt von den Positionen der Grünen wenn es um die Themen Klimapolitik und Umweltschutz geht und finde auch sonst derzeit wenig Reibungspunkte mit Ihrer Partei. Umso höher ist natürlich meine Erwartungshaltung. Die eigene Energiewende umzusetzen braucht jedoch dringend politische Unterstützung. Eine Speicherung des selbst erzeugten Stromes im Fahrzeug statt im Keller wäre viel effizienter. Technisch steht die Möglichkeit dazu bereit, gesetzlich ist dies nicht möglich. Angesichts des Börsenstrompreises (http://bricklebrit.com/stromboerse_leipzig.html), der in den letzten 12 Monaten um den Faktor 3 bis 4 gestiegen ist und derzeit extrem volatil ist, sehe ich eine Netzstabilisierung durch meist herumstehende Energiespeicher als eines der stärksten Hebel unserer Energiepolitik, zumal uns das zunehmend von fossilen Trägern wie Gas oder Kohle unabhängig machen würde. Damit würden wir wohl auch außenpolitisch flexibler.

Mfg Andreas V.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Andreas V.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Es ist richtig, dass der Ausbau der E-Mobilität unmittelbar Auswirkungen auf unser Stromsystem entfaltet und dass sich daraus Potentiale, aber eben auch Risiken ergeben. So kann durch die Einbindung der E-Auto-Speicher zwar theoretisch tatsächlich ein stabilisierender Effekt für das Netz bewirkt werden, aber die Orientierung am Börsenstrompreis allein könnte dabei ziemlich kontraproduktiv wirken. Angenommen beispielsweise der Strompreis ist an der Börse aufgrund optimaler Windbedingungen im Norden Deutschlands relativ günstig, weil eben viel EE-Strom verfügbar ist. Speichern dann E-Autos in Buxtehude massiv ein, dann ist das super. Fangen aber Autos in Süddeutschland an einzuspeichern - bei ihnen gilt ja der gleiche Börsenstrompreis - dann verstärken sie dadurch den ohnehin schon bestehenden Netzengpass zwischen dem Norden und dem Süden. Sie würden das System also sogar zusätzlich belasten und so das Hochfahren von zusätzlichen fossilen Kraftwerken hervorrufen sowie zusätzliche Kosten für das Stromsystem erzeugen. Salopp gesagt: Nicht jeder Speicher ist aktuell ein guter Speicher, sondern es kommt darauf an, wo er steht und wann er lädt.

Vor diesem Hintergrund werden Konzepte variabler Netzentgelte diskutiert, die sich an den aktuellen Netzzuständen orientieren und so ein geeignetes preisliches Signal zum Einspeichern geben könnten. Allerdings kann es natürlich auch vorkommen, dass es zwar ein entspanntes Netz ohne Netzengpässe aber gleichzeitig auch kaum EE-Produktion gibt, das wäre auch nicht der optimale Zeitpunkt zum Vollladen der Speicher.

Nichtsdestotrotz ist es uns ein großes Anliegen, Besitzer*innen von E-Autos bidirektionales Laden zur systemdienlichen Teilnahme am Strommarkt niedrigschwellig zu ermöglichen. Darum setzen wir uns im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für folgende Punkte ein:

1) dass das in der letzten Legislatur gescheiterte Reformvorhaben zum §14a EnWG wieder aufgegriffen wird und die rechtliche Grundlage für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen angepasst wird an die Anforderungen der Energiewende.

2) dass nur noch intelligente, also steuerbare, Ladesäulen verbaut werden dürfen.

3) dass beim Rollout der Smart-Meter-Gateways zügig Fortschritte erzielt werden und so endlich die Produktion in der PV-Dachanlage und das Laden der E-Autos aufeinander und auf das Stromnetz abgestimmt stattfinden können.

4) dass die Teilnahme am bidirektionalen Laden einfach und ohne enormen Bürokratieaufwand, aber dennoch nicht auf Kosten der Stromkund*innen ohne E-Autos bzw. der Allgemeinheit, möglich sein muss.

Wir gehen aktuell davon aus, dass diese Themen vor allem im Zuge des anstehenden Sommerpakets bzw. gemeinsam mit der Reform unseres Strommarktsystems ab Sommer in die Umsetzung kommen.

Mit besten Grüßen

Leon Eckert

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