Frage an Leo Dautzenberg von Hans K. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag.
Heute am 19.03.2009 hab ich im TV Phoenix die Beratungen im Bundestag gesehen bei der sie auch anwesend waren.Ihre Rede konnte ich aber nicht mehr sehen wegen Programmende.Wenn ich aber sehe wie wenig Abgeordnete anwesend waren drängen sich Fragen auf.
Sind nur die Abgeordneten dabei die in den Ausschüssen zu den angesagten Themen was sagen könnten? Wie wird abgestimmt?
Die wenigen Anwesenden können für ihre Fraktion oder Partei abstimmen? Gibt es für eine Partei oder Fraktion eine Anwesenheitspflicht für eine Sitzung die eine Mindestzahl von Abgeordneten vorsieht?
Freundlichst
Kronen
Sehr geehrter Herr Kronen,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Arbeitsweise des Deutschen Bundestages, die ich gerne beantworte:
Sind nur die Abgeordneten dabei, die in den Ausschüssen zu den angesagten Themen etwas sagen können?
In der Tat ist es so, dass die meisten Plenarsitzungen nur von den Abgeordneten besucht werden, deren Themenschwerpunkt im Plenum zur Debatte steht. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Abgeordneten des Bundestages nicht anwesend sind oder ihrer Arbeit nicht gewissenhaft nachkommen. Das Gegenteil ist der Fall: Das Zuhören bei Debatten, die nicht in den eigenen Arbeitsbereich fallen, ist ein zeitlicher Luxus, den man sich aufgrund der parlamentarischen Arbeit kaum erlauben kann. Der Hauptteil der gesetzgeberischen Arbeit findet in den Ausschüssen und den innerfraktionellen Arbeitsgruppen statt. Außerdem ist es für die gesetzgeberische Tätigkeit nötig, dass Abgeordnete an Fach- und Hintergrundgesprächen teilnehmen.
Wie wird abgestimmt?
Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen oder durch Aufstehen oder Sitzenbleiben. Bei einigen Wahlen, z. B. der Kanzlerwahl, findet eine geheime Wahl mit Stimmzetteln statt. Außerdem kann eine Fraktion eine namentliche Abstimmung verlangen. Dann wird mit Abstimmungskarten abgestimmt, die den Nachnahmen des Abgeordneten und die Erklärung "Ja" oder "Nein" oder "Enthalte mich" tragen.
Die wenigen Anwesenden können für ihre Fraktion stimmen?
Die Geschäftsordnung des Bundestages bestimmt, dass der Bundestag nur dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Überprüft wird die Beschlussfähigkeit allerdings nur, wenn eine Fraktion dies wünscht. In der Regel wird im überparteilichen Konsens von dieser Möglichkeit nicht gebrauch gemacht, weil alle Fraktionen bemüht sind, so effektiv zu arbeiten, dass die Abstimmungen im Plenum reibungslos ablaufen.
Gibt es für eine Partei oder Fraktion eine Anwesenheitspflicht für eine Sitzung die eine Mindestzahl von Abgeordneten vorsieht?
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass alle Abgeordneten in Sitzungswochen in den Gebäuden des Deutschen Bundestages anwesend sein müssen. Für das Plenum gilt diese Anwesenheitspflicht in der Regel nicht. Eine Ausnahme besteht bei namentlichen Abstimmungen. Wer dabei unentschuldigt fehlt, wird mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Dautzenberg