Frage an Leo Dautzenberg von Heribert M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dautzenberg,
ich betreibe eine Dorfkneipe in Geilenkirchen-Lindern. Ich habe meinen Vertrag am 30.05.2004 vorzeitig um fünf Jahre, bis zum 09.03.2010 verlängert. Meine Frau geht ganztags arbeiten, damit ich mir den Luxus leisten kann, eine Dorfkneipe zu führen. Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz, werden wir keine drei Monate mehr überleben. Wie kann es sein, daß Politiker sich erdreisten, in bestehende Verträge einzugreifen, ohne eine Möglichkeit eines Ausstiegs zu schaffen. Wäre es nicht menschlich gewesen, für neue Pachtverträge die neue Regelung in Kraft zu setzen, damit jedem Gastwirt die Möglichkeit gegeben wird, zu überlegen, hab ich eine überlebenschance oder nicht. Ich habe bei der Entscheidung der Landesregierung keine Möglichkeit mit möglichst wenig Schulden aus diesem Vertrag zu kommen. Finden Sie das eine gute und soziale Lösung? Mein Verpächter verlangt für die vorzeitige Auflösund des Vertrags eine fünfstellige Geldsumme, die mich ruinieren würde. Sind Politiker eigentlich inzwischen so weltfremd, daß sie solche Problemem nicht erkennen, oder wahrhaben wollen? Dieses Gesetz, wird meiner Meinung nach für Leute gemacht, die sowieso nicht in die Kneipe gehen. Denn obwohl bei mir in der Kneipe 40 % Nichtraucher verkehren, sind lediglich 3 Leute der Meinung, daß dieses Gesetz richtig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß nur in meiner Kneipe Nichtraucher verkehren, die der Meinung sind, eine Keipe, wo nicht geraucht wird, hat keine Atmosphäre. Und ich finde es schlimm, das Politiker so arrogant sind, und über meine Zukunft entscheiden. Es kann doch nicht sein, daß es wichtiger ist, Nichtraucher zu schützen die sowieso nicht in die Kneipe gehen, als einen Menschen von 56 Jahren so zu verschulden, daß er keine Möglichkeit hat, die Schulden, die ihm von der Gesetzgebung aufgezwungen werden, jemals wieder zurück zu zahlen.
Sehr geehrter Herr Merkens,
danke für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich in dieser Sache nicht der richtige Ansprechpartner bin, da der Nichtraucherschutz in Gaststätten in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt.
Ich möchte Sie deshalb bitten, sich an meinen Kollegen, den Heinsberger Landtagsabgeordneten Bernd Krückel, zu wenden. Gerne hätte ich Ihre Mail auch selbst an Herrn Krückel weitergeleitet, leider wurde mir Ihre E-Mail-Adresse aber nicht übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg