Frage an Leo Dautzenberg von Martin P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dautzenberg,
Ihre Fraktion, und somit durch Ihre Zustimmung auch Sie selbst, haben trotz erheblicher Proteste der Bevoelkerung die Vorratsdatenspeicherung durchgedrueckt. Wie sind Sie persoenlich, trotz aller Warnungen und Widerstände, zu dieser Entscheidung gekommen? Warum wurde nicht erst die Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs abgewartet, die in relativ naher Zukunft ansteht?
Muss es tatsaechlich erst zu einer Verfassungsbeschwerde kommen, an der sich ja bereits mehr als 7000 Buerger aktiv beteiligt haben?
Warum werden die Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten einfach beiseite geschoben und dessen Hinweise ignoriert?
Warum muss das deutsche beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in verschiedener Hinsicht über die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie hinaus gehen?
Daran anschliessend die Frage, wie koennen sie guten Gewissens zulassen, dass sogar für weniger schwere Straftaten ohne richterliche Pruefung ein Zugriff auf die Daten an Nachrichtendienste und Ordnungsbehoerden moeglich ist?
Mit freundlichen Gruessen
M. Plum
Sehr geehrter Herr Plum,
meine Gründe, der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen, habe ich in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Wilms bereits dargelegt.
Ergänzend möchte ich auf Ihre Aussagen zu den Vorgaben der EU-Richtlinie und zu der möglichen Verwendung gespeicherter Daten durch Nachrichtendienste eingehen. Ich sehe keine in schwerem Maße über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehenden deutschen Regelungen, im Gegenteil: Unter anderem habe ich der Umsetzung der EU-Richtlinie auch deshalb zugestimmt, weil es der Bundesregierung gelungen ist, Regelungen mit Augenmaß zu Erreichen (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherfrist auf sechs Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten). Nur weil die Bundesregierung den Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit diese Bedingungen im Text der Richtlinie zu verankern.
Bezüglich Ihrer Feststellung, Nachrichtendienste hätten Zugriff auf die gespeicherten Daten, möchte ich folgendes klarstellen: Eine solche Verwendung der Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist. Diese Regelung halte ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit für richtig.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen weiteren Erläuterungen meine Position deutlich gemacht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg