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Leo Dautzenberg
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Frage von Alexander W. •

Frage an Leo Dautzenberg von Alexander W. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Dautzenberg,

Sie haben bei der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung am 9.11.2007 mit "Ja" gestimmt. Ich würde gerne wissen, was Ihre Entscheidungsgründe dafür waren, sich trotz der Proteste vom 6.11.07, der einschlägigen Studie des Max Planck Instituts oder den 8000+ Vollmachten für eine Verfassungsklage, dafür zu entscheiden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilms,

in der Tat habe ich der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht zugestimmt. Gerne erläutere ich Ihnen meine Entscheidungsgründe:

Im Bereich der Telekommunikationsüberwachung muss der Staat zwei Aufgaben erfüllen. Einerseits muss der Grundrechtsschutz der Bürger gewahrt werden, andererseits hat der Staat die grundgesetzliche Pflicht, Straftaten effektiv zu verfolgen. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Ermittlungsinstrument, das diese beiden wichtigen Forderungen ausgleicht:

Zum einen ist die Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig, um gerade schwere Straftaten effektiv aufklären zu können. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. Gesprächsinhalte dürfen nicht gespeichert werden. Über diese Daten haben die Telekommunikationsunternehmen nach den Vorschriften der Strafprozessordnung den Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu erteilen, wenn es um die Verfolgung schwerer Straftaten oder von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, geht. Mit der stetigen Zunahme sogenannter "Flatratetarife", bei denen eine Speicherung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken durch die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr erforderlich ist, drohte es mehr und mehr seine Wirksamkeit zu verlieren. Die Möglichkeit, alleine durch Nutzung solcher "Flatratetarife", Strafverfolgungsmaßnahmen zu erschweren oder zu vereiteln, dürfte insbesondere der organisierten Kriminalität nicht verborgen geblieben sein. Deshalb war es erforderlich, eine entsprechende Speicherungsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, unabhängig davon, ob diese Daten zu Abrechnungszwecken benötigt werden, gesetzlich festzulegen.

Zum anderen wird auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen. Von den Telekommunikationsunternehmen dürfen nur die Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) gespeichert werden. Der Inhalt der Kommunikation und besuchte Webseiten werden wie bisher _nicht_ gespeichert. Die Speicherung ist auf sechs Monate begrenzt. Die Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft. Sie kann im Falle des begründeten Verdachts einer schweren Straftat und auf richterliche Anweisung erfolgen.
Aus diesen Gründen habe ich für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg