Frage an Leo Dautzenberg von Jürgen B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dautzenberg,
ich habe 2 Fragen zu der geplanten Abgeltungssteuer.
1. Unter der rot-grünen Bundesregierung hat die CDU die Einführung einer Wertzuwachssteuer von 15% unter anderem mit dem Argument, dass "die neue Wertzuwachssteuer auf Wertpapiere ein Beleg dafür sei, dass das Vertrauen der Bürger in die Förderung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge durch den Staat aufs Schwerste erschüttert werde",verhindert. Wie beurteilen Sie die Wirkung einer Wertzuwachssteuer von 25% auf die Motivation der Bürger zur Altersvorsorge.?
2. Einem Fernsehinterview habe ich entnommen, dass Sie hoffen, dass durch die geplante Abgeltungssteuer bisher im Ausland angelegtes Kapital nach Deutschland zurückfliesst.
Warum sollte ein Kapitalanleger sein Geld z. Bsp. aus der Schweiz mit einer Ertragsbesteuerung von 15% und in der eine Besteuerung der Kursgewinne als Massnahme der Enteigenung dem Gesetzgeber durch Volksentscheid verboten ist, nach Deutschland zurück zuholen?
Wird nicht genau das Gegenteil eintreten, wie die umfangreichen Aktivitäten noch vor der Verabschiedung des Gesetzes zeigen, mit denen sich unsere Nachbarn auf den Ansturm der deutschen Kapital- anleger vorbereiten?
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüssen
J. Beckers
Sehr geehrter Herr Beckers,
vielen Dank für Ihr e-mail-Schreiben vom 17. Mai 2007, das mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Erlauben Sie mir eingangs ein paar allgemeine Worte zur Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland, bevor ich auf Ihre beiden Fragen konkret eingehe: Grundsätzlich betrachte ich es als Erfolg, dass wir die Einführung innerhalb der großen Koalition politisch durchsetzen konnten. Volkswirtschaftlich betrachtet, ist eine Abgeltungssteuer deshalb sinnvoll, weil wir damit wegkommen von der derzeit sehr unterschiedlichen Besteuerung von Kapitaleinkünften und somit erreichen, dass Anlageentscheidungen künftig wieder stärker rendite- als steuerinduziert getroffen werden. Ebenso wichtig ist mir auch die Steuervereinfachung, die wir durch die Abgeltungsteuer erreichen werden. Und nicht zuletzt führt die Abgeltungsteuer dazu, dass das heute zum Teil ausufernde Kontenabrufverfahren eingeschränkt wird. Künftig wird dieses Kontrollverfahren nur noch zulässig sein, wenn der Steuerpflichtige von der Veranlagungsoption Gebrauch macht oder staatliche Leistungen beansprucht.
Zu Ihren beiden Fragen: Ich bedauere es sehr, dass wir in der großen Koalition keine besondere Berücksichtigung der privaten Altersvorsorge bei der Abgeltungsteuer durchsetzen konnten. Es ist das erklärte Ziel meiner Partei, die private Altersvorsorge zu stärken und den Menschen dafür eine möglichst große Produktvielfalt anzubieten. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner in der Tat dafür eingesetzt, Investmentfonds, die der Altersvorsorge dienen, auf die gleiche Belastungsgrundlage zu stellen wie Lebensversicherungen. Leider konnten wir uns mit dieser Forderung gegenüber der SPD nicht durchsetzen. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass meine Fraktion dieses Thema mittelfristig wieder auf die Agenda setzt und für Verbesserungen eintritt.
In Ihrer zweiten Frage kritisieren Sie die Höhe des vereinbarten Abgeltungsteuersatzes. Dazu möchte ich betonen, dass ich froh bin, dass wir den von Bundesfinanzminister Steinbrück ursprünglich avisierten Satz von 30 Prozent verhindern konnten. Dieser Satz wäre in der Tat nicht dazu geeignet gewesen, bisher im Ausland angelegtes Kapital wieder nach Deutschland zu holen. Den jetzt vorgesehenen Satz von 25 Prozent halte ich allerdings als Einstieg für vertretbar. Mittelfristig wäre sicherlich ein Satz zwischen 20 und 25 Prozent erstrebenswert, falls die fiskalische Situation dies erlaubt. Insgesamt ist für mich allerdings prioritär, dass wir zum 1. Januar 2009 überhaupt den Einstieg in die Abgeltungsteuer schaffen. Satzänderungen sind in einem zweiten Schritt dann immer noch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Leo Dautzenberg