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Leo Dautzenberg
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Frage von Erik W. •

Frage an Leo Dautzenberg von Erik W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dautzenberg,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 24.5.2010.

Unzweifelhaft wurde in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr erreicht als die vierzig Jahre zuvor. Auf der anderen Seite wundert es mich aber schon, dass Sie das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz als einen Verdienst der unionsgeführten Regierung zurückführen. Dieses Gesetz wurde seinerzeit ja von Steinbrück gegen starke unionsinterne Widerstände verabschiedet. Unabhängig davon muss absolut festgestellt werden, dass auch die CDU in der Verfolgung von Steuerhinterziehung deutliche Verdienste aufweisen kann.

Um das gehts mir aber erst in zweiter Linie.

Mir gehts darum, weshalb nicht das Übel an der Wurzel gepackt wird?

Es liegt in der Natur des Menschen, dass der Mensch die von ihm erworbenen Werte mit niemandem teilen will. In sofern ist Steuerhinterziehung zunächst mal menschlich. Das lässt sich nicht ändern.

Ich frage mich immer wieder, wieso wir in unserer unmittelbaren Nachbarschaft Staaten aktzeptieren, die eine Steuer- und Bankengesetzgebung (direktdemokratisch abgesegnet) explizit aus dem Grund installiert haben, Steuerkriminalität von Deutschen und am Staat Deutschland zu ermöglichen und diesem Verhalten ein rechtsstaatliches Mäntelchen zu verpassen.

Letzendlich stellen die Steueroasen -auch und vor allem die Schweiz- deutsche Steuerbürger faktisch steuerfrei. Das lässt sich ändern.

Dass der OECD-Standard bei Weitem nicht ausreichend ist, sehen in der Zwischenzeit auch andere Personen: http://www.sueddeutsche.de/geld/reden-wir-ueber-geld-renaud-van-ruymbeke-das-geld-zirkuliert-an-vielen-plaetzen-1.954085-3

Auch H. Ruymbeke sieht in dem Interview den OECD-Standart als zu locker und zu leicht zu umgehen. In sofern stellt sich für mich die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland nicht Wert auf noch weitergehende Auskunftspflichten für in Deutschland Steuerpflichtige Personen -im Endziel den automatischen Informationsaustausch- zu drängen hat.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wille,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juni 2010, in der Sie nach der Position der Bundesregierung zum Ziel eines automatischen Informationsaustausch fragen.

Zu dieser Frage hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. April 2010 zutreffend wie folgt Stellung bezogen (Drs. 17/1334):

Die Bundesregierung hält die zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen auf Ersuchen gemäß OECD-Standard für notwendig, um eine zutreffende Besteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherzustellen. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung kann effektiver werden, wenn für steuerlich erhebliche Sachverhalte zwischen den Staaten ein automatischer Informationsaustausch vereinbart wird. Damit können auch unbekannte steuerliche Sachverhalte aufgedeckt werden. Aus diesem Grunde haben sich die EU-Mitgliedstaaten, bisher außer Luxemburg und Österreich, im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie verpflichtet, Daten über Zinseinkünfte automatisch auszutauschen. Eine über die EU-Zinsrichtlinie hinausgehende internationale Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch über steuerliche Einkünfte gibt es derzeit nicht. Deutschland tauscht jedoch mit einigen OECD-Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis Daten über steuerlich erhebliche Sachverhalte (z. B. Zins-, Dividenden-, Lizenzeinkünfte) aus. Der verpflichtende automatische Informationsaustausch über Zins- oder andere Einkünfte wäre auch mit einigen anderen Staaten, wie der Schweiz oder Liechtenstein, wünschenswert. Allerdings erklären sich diese Staaten bislang nicht zu einem solchen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch bereit.

Ich hoffe Ihnen mit den obigen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Leo Dautzenberg