Portrait von Leo Dautzenberg
Leo Dautzenberg
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Leo Dautzenberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johann M. G. •

Frage an Leo Dautzenberg von Johann M. G. bezüglich Gesundheit

Seit über 5 Jahre bin ich mit der BVA, LVA und der LKH im Rechtsstreit wegen der Kürzung der Einzahlung in die Rentenkasse. Ich habe einen mehrfach schwerstbehinderten Jungen, der überwiegend von meiner Frau gepflegt wird. 1998 stellte der medizinische Dienst fest, dass mein Sohn mit 2 Personen gepflegt werden muss. So pflegte meine Frau unseren Sohn rund um die Uhr, ich teilte mit meiner Tochter die Pflege.
Fazit, Die Versicherung, damals die LKH (Landeskrankenhilfe) zog meiner Frau 50% der Einzahlung in die Rentenverscherung ab, meine Tochter bekam 25% und ich nichts, da ich ja auch arbeitete.
Als ich dann den Widerspruch einlegte, mit der Begründung, dass wir uns die Pflege nicht alle 3 teilten, sondern nur ich und meine Tochter und das Beispiel angab:
Sie sind Arbeitgeber und haben 3 Beschäftigte. Eine Person ganztags und 2 halbtags. Nun ziehen sie dem Ganztagsbeschäftigten 50% ab, geben davon dem einen halbtags Beschäftigten 25% und der dritte bekommt nichts, da er noch wo anders arbeitet. Alle Widersprüche halfen nichts. Es ging vor das Sozialgericht in Aachen. Der Richter gab mir menschlich Recht, meinte aber, das Gesetz muss geändert werden. Denn im Gesetz steht, teilen sich mehrere Personen die Pflege, so ist die Renteneinzahlung entsprechend zu kürzen. Es ging also in die nächste Instanz nach Essen.
Hier stellte dann der Richter fest, dass sich inzwischen was getan hat. Denn auf einmal waren nicht mehr die Pflegekassen für die Feststellung der Einzahlung in die Rente zuständig, sondern die LVA oder BfA. Er signalisierte den Vertretern dieser beiden Institutionen, mir doch Recht zu geben und hob alle bis dahin ergangenen Urteile auf.
Es ging also wieder von vorne los.
Zurzeit hat meine Tochter sowie meine Frau wieder Klage beim Sozialgericht beantragt. Das Verfahren läuft. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie dieses Thema in Ihre Sendung aufnehmen würden und wie Ihre Partei dies in Zukunft regeln würde.

Portrait von Leo Dautzenberg
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Graf,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Mir ist bewusst, dass manche sozialrechtlichen Regelungen für die im konkreten Einzelfall Betroffenen häufig sehr schwierig sind. Allerdings muss ich zugeben, dass mir aus Ihrer E-Mail der konkrete Sachverhalt und die zu Grunde liegenden rechtlichen Sachverhalte nicht ganz klar werden.

Deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir uns demnächst einmal persönlich über Ihr Problem unterhalten. Ich bitte Sie deshalb, sich mit meinem Büro in Heinsberg unter 02452 101 772 in Verbindung zu setzen. Mein Mitarbeiter Erwin Dahlmanns steht Ihnen dort gerne für eine Terminvereinbarung zur Verfügung. Wir können dann gemeinsam besprechen, ob eventuell Rechtsänderungen sinnvoll sind und in wie weit ich Ihnen behilflich sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dautzenberg