Frage an Leo Dautzenberg von André M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dautzenberg,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Ich stimme Ihnen zu, daß Anreize notwendig sind, “damit sich reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit in allen Bereichen lohnt”. Warum lehnt die CDU dann Mindestlöhne ab?
Ist Ihnen bewußt, daß es in unserem Land eine nicht unwesentliche Zahl von Menschen gibt, deren Einkommen (auch in einer regulären und sozialversicherungspflichtigen Arbeit) so niedrig liegt, daß es schon vor der ersten Stufe Ihrer Steuerreform unter dem Grundfreibetrag lag? Ist Ihnen weiter bewußt, daß in Deutschland immer mehr Menschen nur einen Minijob bekommen? Auch diese Menschen profitieren nicht von Ihrer Steuerreform. Von den Rentnern und Arbeitslosen, die überhaupt keine Einkommensteuer zahlen, will ich gar nicht erst sprechen.
Diese vier Personengruppen profitieren auch nicht von einer weiteren Absenkung des Eingangssteuersatzes oder einer Anhebung des Grundfreibetrages. Gerade diese Personengruppen hätten eine Entlastung aber viel dringender nötig als die oberen Einkommensklassen, die nach Berechnungen verschiedener Zeitungen und Wahlfahrtsverbände am meisten von den Reformen profitieren werden.
Da Sie meinen Vorschlag bezüglich der Mehrwertsteuerbefreiung für Lebensmittel abgelehnt haben, möchte ich konkret wissen, wie sie die genannten Personengruppen entlasten möchten.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
André Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
gerne antworte ich auf Ihre Nachfrage.
Sie haben sicherlich Recht mit der Feststellung, dass nur derjenige bei der Einkommensteuer entlastet werden kann, der auch Einkommensteuer zahlt. Deshalb verfolgen wir mit unserer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik das Ziel, möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Unsere Wachstumsstrategie wird dem Arbeitsmarkt weitere Impulse geben, damit dort Beschäftigung und Löhne steigen. Keinesfalls vertrete ich dabei die Auffassung, dass wir von vorneherein einen bestimmten Prozentsatz der Langzeitarbeitslosen als „hoffnungslose Fälle“ abschreiben dürfen, wie dies die SPD in Nordrhein-Westfalen fordert.
Wenig zielführend ist meiner Ansicht nach auch der von Ihnen angesprochene Mindestlohn in Form eines staatlich festgesetzten Mindestlohnes. Entweder ist er so niedrig, dass er keine Wirkung zeigt. Oder er ist so hoch, dass er Arbeitsplätze kostet. So wünschenswert eine Steigerung der Löhne im Niedriglohnbereich ist, der Weg dorthin führt über Wirtschaftswachstum, ein staatlich vorgeschriebener Mindestlohn hingegen wäre eine Sackgasse. Da, wo die Tarifvertragsparteien selber Mindestlöhne abschließen, ist es jedoch eine andere Sache.
Selbstverständlich wird die Koalition auch die Bezieher niedriger Einkommen oder von Transfereinkommen über die Senkungen bei der Einkommensteuer hinaus unterstützen. So haben wir bereits das Schonvermögen der privaten Altersvorsorge für Bezieher von ALG 2 erhöht. Zentral wird aber das im Koalitionsvertrag formulierte Anliegen sein, die Hinzuverdienstregeln zu verbessern. Damit werden Arbeitsanreize gesteigert, um z. B. die Arbeitsaufnahme über eine Teilzeitbeschäftigung hinaus attraktiver zu machen. Außerdem verfolgen wir das Ziel, die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
Ich bin der festen Überzeugung: Wenn die Bedingungen für die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden, helfen wir den Betroffenen am effektivsten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg MdB