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Leo Dautzenberg
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Frage von Helga W. •

Frage an Leo Dautzenberg von Helga W. bezüglich Soziale Sicherung

Da wird immer viel geredet, aber könnte man nicht statt der Erhöhung der Regelleistung, den Kindern mit ADHS, LRS und was es da noch alles gibt, die Förderungen übernehmen? Wir müssen unsere Kinder heute fördern, damit sie nicht Morgen die neuen Arbeitslosen sind. Ich selbst war bei LOS in Heinsberg gewesen. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 200 €. Für mich als alleinerziehende 50 jährige Harz4 Empfängerin unmöglich. Mein Kind soll später auch die Möglichkeit und Chance haben, Arbeit zu bekommen.
Diesen Kindern muss geholfen werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wolf,

danke für Ihre Anfrage, in der Sie das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Regelsätze ansprechen. Die Hauptforderung des Verfassungsgerichts liegt darin, die Regelungen zur Berechnung von Regelsätzen für Kinder von Hartz IV-Empfängern zu ändern. Sie müssten sich zukünftig an deren besonderen Lebenssituationen messen lassen. Bis zum 1. Januar 2011 müssen die Vorgaben des Gericht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglichst schnell umsetzen. Dabei steht jetzt schon fest, dass die Bildung für Kinder stärker gefördert werden wird. Hierbei teile ich Ihre Auffassung. Es sollte in der gegenwärtigen Hartz IV-Diskussion nicht per se um eine Erhöhung der Regelsätze gehen, sondern darum, wie die zur Verfügung stehenden Mittel gerechter verteilt werden können. Im Einzelfall ist Kindern mit Sachleistungen wie Nachhilfe und Therapien oft besser geholfen als mit höheren Geldleistungen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat dazu in ihrem Ministerium eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, die grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von finanziellen Sach- und Dienstleistungen klären soll. Dabei spielt auch die Fragen nach Sachleistungen wie Hausaufgabenhilfe und spezielle Förderung für Kinder eine große Rolle.

Allerdings ist auch heute schon unter bestimmten Voraussetzungen eine spezielle Förderung möglich. Ich rate Ihnen deshalb, sich mit dem Träger der Jugendhilfe / dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob in Ihrem Falle eine Förderung des Kindes möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg