Frage an Leo Dautzenberg von Detlef G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dautzenberg,
das BVG überrpüft momentan die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags.
Der Innenminister sagte folgendes hierzu: "Die Abschaffung des Soli „würde von vielen Menschen als Absage an die gesamtdeutsche Solidarität empfunden“." Zitat Ende.
Wie ist Ihr Standpunkt hierzu?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel
Sehr geehrter Herr Girgel,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Pressemitteilung vom 25.11.2009:
Am Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt
Die Union steht fest zum Aufbau Ost
Zur heute bekannt gewordenen Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB: Die Union steht fest zum Aufbau Ost. Dazu leistet der Solidaritätszuschlag einen unverzichtbaren Beitrag. Gerade in Anbetracht der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten haushalterischen Rahmenbedingungen werden wir auch in den nächsten Jahren nicht auf den Solidaritätszuschlag verzichten können. Auch ist noch einmal festzuhalten, dass mit der Vorlageentscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts keineswegs eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages verbunden ist. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages kann allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sollten wir nun zunächst einmal mit dem gebotenen Respekt abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Leo Dautzenberg