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Leo Dautzenberg
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Frage von Jonas O. •

Frage an Leo Dautzenberg von Jonas O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dautzenberg,

momentan kursieren in den Medien viele Berichte über die Änderung des Waffengesetzes. Hierbei scheiden sich die Meinungen der Parteien der großen Koalition. Dabei wollen zahlreiche Politiker beispielsweise das "Spielen" von Paintball verbieten. Die Argumentation hierbei ist ja, dass derartige Spiele das Töten simulieren.
Politik im Innern und Politik im Äußeren widersprechen sich hier meines Erachtens erheblich. Einerseits will man im Innern das Schießen mit Farbpatronen verbieten, andererseits verkauft man seit Jahren echte Waffen bzw. Lizenzen, um diese nachbauen zu können, ins teilweise sogar verfeindete Ausland.

Abgesehen von diesem Widerspruch: Muss ich zukünftig fürchten, dass meinem 5-jährigen Cousin das Spielen mit Wasserpistolen verboten wird?

Hierbei handelt es sich nur in Maßen um Kritik, sondern mehr um eine persönliche Analyse der Sachlage meinerseits.
Beschäftigen diese Fragen Sie ebenfalls?
Natürlich tolerier ich in keinsterweise jeglichen Umgang mit Waffen, der rechtswidrig ist. Aber meiner Meinung nach wird hier mal wieder der Baum nicht an der Wurzel gepackt.
Sollten sich nicht mal alle Abgeordneten fragen, ob sie eventuell zu realitätsfern leben, um derartige Dinge beurteilen zu können?

Ich respektiere Sie voll und ganz und bin froh, dass Sie sich mit dem Abgeordnetenwatch auseinandersetzen.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Obermeier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Obermeier,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zu einem möglichen Verbot von Paintball.

Die Pressemeldungen zum geplanten Paintball-Verbot bezogen sich auf die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Mai 2009 im Zusammenhang mit dem bestürzenden Amoklauf in Winnenden eine Ausarbeitung zur Änderung des Waffenrechts durchführte. Die ersten Ergebnisse waren m. E. zu weit gegriffen. Paintball stellt keine Tötungssimulation dar. Es ist bei dem Spiel unerheblich wo man einen Gegenspieler markiert, z. B. zählt auch eine Farbmarkierung am Schnürsenkel.

Im Entschließungsantrag der Koalitionsparteien vom 27. Mai 2009 wird aufgeführt, Paintball lediglich genauer zu prüfen.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch in der nächsten Legislaturperiode gegen ein Verbot bzw. überhöhte Auflagen gegenüber diesen Freizeitsports einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Dautzenberg MdB