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Lennard Oehl
SPD
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Frage von Paul H. •

Wie stehen Sie persönlich zur geplanten allgemeinen Impfpflicht in Deutschland?

Sehr geehrter Herr Oehl,
die SPD-Fraktionsspitze hat sich mittlerweile für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein junger Abgeordneter in seiner ersten Legislaturperiode gegen die offen kommunizierte Meinung der Fraktionsspitze stimmen wird?
Wir wissen:
- Geimpfte sind weiterhin ansteckend.
- Im Gegensatz zu Masern lässt sich ein schnell mutierendes Erkältungsvirus wie Corona nicht ausrotten.
- Die aktuelle Situation resultiert aus den Versäumnissen der scheidenden Bundesregierung.
Kann die Entscheidung über eine Impfpflicht daher eine Gewissensfrage sein? Oder um eine Frage, die evidenzbasiert eindeutig beantwortet werden kann?
Planen Sie eine gesellschaftliche Debatte in Ihrem Wahlkreis bevor Sie über ein Gesetz abstimmen, welches in die Leben von 250.000 Menschen in nie dagewesener Weise eingreift?
Wenn nein, warum nicht?

Hochachtungsvoll
Paul H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer allgemeinen Impfpflicht.

Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag über einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP abgestimmt, der eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte vorsieht, die in einer besonderen Nähe zu besonders verletzlichen Personen arbeiten. Die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages haben diesem Gesetzentwurf zugestimmt – auch ich.

Meine Beweggründe für diese Entscheidung waren und sind noch immer, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein besonders hohes Infektionsrisiko und ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, besser geschützt werden müssen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Die Pflicht, einen ausreichenden Impfschutz gegen SARS-CoV-2 aufweisen zu müssen, berührt zwar das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, auch wenn die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt. Der Eingriff ist aber in der verfassungsrechtlichen Abwägung angemessen, da die überragend wichtigen öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes verfolgt werden.

Eine allgemeine Impfpflicht sieht das verabschiedete Gesetz nicht vor. Über eine allgemeine Impfpflicht wird der Deutsche Bundestag zeitnah unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und einer Einschätzung des Ethikrates beraten. Von diesen Beratungen hängt auch ab, wie ich mich bei der Stimmabgabe entscheiden werde. Ich gestehe Ihnen offen, dass ich stand heute noch keine festgelegte Meinung zu einer allgemeinen Impfpflicht habe.

Im Übrigen wird in Deutschland ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Alle bisher in Europa zugelassenen Impfstoffe bieten einen guten Schutz und werden deshalb von der Ständigen Impfkommission empfohlen.

Mit vielen Grüßen

Lennard Oehl

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