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Lennard Oehl
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Frage von Uwe K. •

Warum passt die Bundesregierung das ALG nicht der Inflation an?

Sehr geehrter Herr Oehl.
Ich bin seit 01.01.2023 aufgrund der extremen Rezession in der Immobilienbranche arbeitslos geworden.
Leider hat der Ukraine-Krieg auch eine massive Inflation zur Folge. Das ALG-I wurde jedoch nicht an die immense Inflation angepasst. Die Lebenshaltungskosten sind seit letztem Jahr um mehr als 25% gestiegen (Energie, Lebensmittel).
Warum unternimmt die Bundesregierung nichts dagegen und passt das ALG an die Lebenshaltungskosten an?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell ist die Inflationsrate in Deutschland aufgrund der Folgen der Corona Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine deutlich über dem von der Europäischen Zentralbank angestrebten Zielwert von 2,00 Prozent. Wir wissen, dass dies für alle Bürgerinnern und Bürger Preissteigerungen und dadurch eine Einschränkung ihrer bisherigen Lebensstandards zur Folge hat.

Um gegen das Hauptproblem, die zu hohe Inflationsrate, anzukämpfen, hat zuletzt im Mai die Europäische Zentralbank die Leitzinssätze deutlich erhöht. Dadurch soll die Inflationsrate sinken, sodass langfristig das Ziel eines Inflationsniveaus von 2,00% wieder erreicht werden kann.

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und die Höhe des Beitrages setzt sich aus den letzten 12 Bruttogehältern zusammen. Arbeitgeber, die aktuell die Gehälter Ihrer Arbeitnehmenden dem aktuellen Inflationsniveau anpassen, unterstützen ein zukünftig höheres Arbeitslosengeld im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit ihrer Arbeitnehmenden. Auch deshalb finde ich die aktuellen Tarifverhandlungen der Gewerkschaften wichtig und hoffe auf gute Tarifabschlüsse. Sie haben jedoch Recht, dass Gehaltsanpassungen speziell in Ihrem Fall nicht mehr helfen. Sofern das Arbeitslosengeld I zu niedrig für die Deckung der Lebenshaltungskosten ist, besteht die Möglichkeit, Unterstützung in Form von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld zu beantragen.

Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr drei Entlastungspakete verabschiedet, um die Bürgerinnen und Bürger bei den Preissteigerungen zu unterstützen, die schnell und spürbar geholfen haben. So gab es im Rahmen des ersten, zweiten und dritten Entlastungspakets unter anderem einen Heizkostenzuschlag, eine Energiepauschale und Einmalzahlungen für Sozialleistungsempfänger:innen und Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I. Zudem gab es unterschiedliche Steuereinsparmaßnahmen, die Einführung verschiedener Preisbremsen und Einsparungen im Nahverkehr durch das vergangene 9-Euro Ticket oder das aktuelle 49-Euro Ticket. Anbei finden Sie alle Maßnahmen zusammengefasst: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html#:~:text=Inflationsausgleichspr%C3%A4mie%3A%20Arbeitgeber%20sollen%20ihren%20Arbeitnehmerinnen,252%20Euro%20auf%204.260%20Euro.

Kurz gefasst versucht die EZB durch die Erhöhung des Leitzinses gegen die Inflation anzukämpfen und die SPD-geführte Bundesregierung flankiert dies durch die Maßnahmen der drei Entlastungspakete. Ich verstehe Ihr Bedauern, jedoch handelt es sich beim ALG I um eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung, die durch den Staatshaushalt erhöht werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lennard Oehl

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