1. Halten Sie Herr Oehl einen Stundenlohn von 11 € für eine pädagogische Betreuung von Schulkindern für angemessen? 2. Sollte der Staat in diesem Bereich höhere Löhne (z.B. ab 15€/h) ermöglichen?
Guten Tag Herr Oehl,,
ich erlebe beständig, dass mit gering vergüteter Arbeit Betreuung in der Ganztagsschule ermöglicht werden soll. Aktuell sucht z.B. der Frankfurter Verein "Kaleidoskop e.V." für die Betreuung von Grundschüler(inne)n in Hanau studentische Aushilfen, die mit 11€/h entlohnt werden sollen.
Link zum Jobangebot:
https://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/208592-betreuungskraft-mwd
Screenshots des Jobangebots:
https://bilderupload.org/bild/a95760082-screenshot-1-ausschreibun
https://bilderupload.org/bild/fe2560184-screenshot-2-ausschreibun
Studentische Vertretungslehrer bekommen in Hessen vergleichsweise 15 oder 20 € für 45 Minuten Arbeit in der Schule.
Frage 1:
Halten Sie den benannten Satz von 11€/h für die gesuchte Betreuung der Schüler(inne)n für angemessen?
Frage 2:
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, werden Sie mit "Kaleidoskop e.V." die Hintergründe der dortigen Lohnpolitik besprechen?
Viele Grüße Thomas S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Einreichung ihrer Frage. Aus meiner Perspektive halte ich den Stundenlohn von 11€ für nicht gerechtfertigt. Allgemein bewegen sich die Löhne für studentische Hilfskräfte mit bspw. 10,65€1 bei der Goethe Universität auf einem zu niedrigem Niveau im Verhältnis zur wertvollen Arbeit, welche Student:innen in unterschiedlichsten Bereichen als Hilfskräfte leisten. Mit der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00€ kann bereits ein großer Beitrag für eine bessere Bezahlung von studentischen Hilfskräften geleistet werden. Der im Bereich des Vertretungsunterrichts an Schulen ausgezahlte Lohn liegt jedoch auf einem Niveau, welches von außerschulischen Trägern finanziell nicht getragen werden kann. Im konkreten Fall Hessen sehe ich die Landesregierung in der Pflicht den Bereich der Nachmittagsbetreuung nicht auf Zivilgesellschaftliche Träger zu verlagern, sondern in die Verantwortung des Landes Hessen zu nehmen. Der Ausbau von flächendeckende Ganztagsschulen in Hessen kann nicht alleinig über Programme wie den "Pakt für den Nachmittag"2 realisiert werden, sondern muss fester Bestandteil hessischer Bildungspolitik werden. Ich befürworte damit einhergehend eine Bezahlung der studentischen Hilfskräfte in der Nachmittagsbetreuung an Schulen nach TvÖD, um der geleisteten Arbeit angemessene Wertschätzung entgegen zu bringen und den steigenden Lebenskosten für Student:innen Rechnung zu tragen.
Das konkrete Beispiel Perspektiv e.V. orientiert sich mit der Ausschreibung lediglich an der beschriebenen Situation der zivilgesellschaftlich organisierten Nachmittagsbetreuung und ist daher nicht dem individuellen Träger anzulasten.