Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn Große
Leni Breymaier
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Frage von Sami A. •

Frage an Leni Breymaier von Sami A. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Breymaier,

als Heidenheimer und somit Bürger Ihres Wahlkreises interessiert mich Ihre Haltung zu Gutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten besonders.

Gutachter werden in familienrechtlichen Fällen von Richtern direkt beauftragt. Daß es das Wort “Gefälligkeitsgutachten” gibt, ist dabei sicherlich kein Zufall. Man könnte zu der Auffassung kommen, daß es sich in vielen Fällen gar um ein symbiotisches Verhältnis zwischen Richtern und Gutachtern handelt. Daß Richter immer wieder die selben Gutachter beauftragen, sollte hierfür als ein Indiz gelten.

Neben der Beauftragung von Gutachtern ist die Qualität der meisten Gutachten ebenfalls höchst fragwürdig. So hat eine Studie von Prof. Dr. Werner Leitner (http://www.wernerleitner.de/2016/Pressemitteilung%20und%20Ergebnisse/Ergebnisse%20der%20aktuellen%20Studie.pdf) ergeben, daß die überwiegende Mehrheit der Gutachten nicht die Mindestvoraussetzungen erfüllen. In meinem Fall wollten die Richter am OLG Nürnberg kein Gegengutachten zulassen, weil man die Gutachterin kenne und sie laut dem vorsitzenden Richter gute Arbeit leiste. Im Nachgang an das Verfahren habe ich das Gutachten an den o.g. Prof. Dr. Leitner geschickt, der das Gutachten als höchst mangelhaft eingestuft hat.
Bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode war das Thema Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ein Thema, so hieß es:
“[...] die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern” (S.154).

Warum gibt es keine zentrale Stelle die sich um die Vergabe von Aufträgen für Gutachten kümmert und die Gutachten regelmäßig Qualitätskontrollen unterzieht? Würden Sie sich dafür einsetzen, daß so eine Stelle geschaffen wird? Damit würde man ausschließen, daß Richter ihnen gefällige Gutachter beauftragen und gleichzeitig würde man die Qualität sichern.

Mit freundlichen Grüßen,

S. A.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Natürlich ist klar, dass es keine Gefälligkeitsgutachten geben darf, da die Glaubwürdigkeit der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat von höchster Bedeutung ist. Ich habe mich deshalb mit Ihrer Anfrage an das Bundesjustizministerium gewandt. Ich gehe davon aus, dass eine Antwort etwas auf sich warten lassen wird, bleibe aber gerne zu diesem Punkt mit Ihnen in Verbindung. Fall Sie selbst entsprechende Erfahrungen gemacht oder konkrete Fälle nennen möchten können Sie sich gerne mit meinem Büro in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Büro Leni Breymaier

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