Frage an Lena Zagst von Laurin F. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Zagst,
Wir sind mehrere Schüler der Stadtteil Schule Bergedorf.
Wir haben in unserem Deutsch und Gesellschaftsunterricht das Thema Demokratie und dürfen uns Forscherfragen aussuchen. Unsere Ergebnisse werden wir in unserer Klasse vorstellen. Das Thema unserer Gruppe ist, ob die Todesstrafe wieder in Deutschland eingeführt werden sollte. Wir wollen dies in Form einer Debatte präsentieren und dachten, wir fragen Abgeordnete, ob sie vielleicht eine Vermutung hätten, warum die Todesstrafe in unserem demokratischen Rechtsstaat abgeschafft wurde, ohne dazu im Internet zu gucken.
Wir würden uns sehr auf eine Antwort freuen.
Schüler der Stadtteilschule Bergedorf
B. R.
L. F.
M. B.
Hallo Laurin Ferentinos, Mara Brandt und Benjamin Razahi,
vielen Dank für eure Anfrage, ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis euer Projekt kommt!
Ohne vorher nachzuschauen kann ich sagen, dass die Todesstrafe mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 abgeschafft wurde. Hierzu gibt es im Grundgesetz einen gesonderten Artikel.
Die Bundesrepublik Deutschland bekannte sich hiermit zu einer neuen Werteordnung, in der die Würde des Menschen als unantastbar gilt. Insbesondere die grausamen Verbrechen der Nazis, die die Todesstrafe willkürlich und maßlos für die Durchsetzung ihrer Ideologie vollstreckt hatten, sollten sich in keinem Fall wiederholen.
Da das Grundgesetz zunächst nur in der BRD galt, wurden in der DDR noch länger Todesurteile vollstreckt.
Alles Weitere müsste ich nachlesen.
Herzliche Grüße,
Lena Zagst