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Lena Saniye Güngör
DIE LINKE
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Frage von Lydia G. •

Setzen Sie sich gemeinsam mit der Petition des Volksverpetzers dafür ein, dass ein AfD Verbot vom BVerfG geprüft wird?

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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:

 

Grundsätzlich stehe ich der Prüfung eines Parteiverbots der AfD und seiner juristischen und politischen Voraussetzungen durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach Vorlage durch den Bundesrat positiv gegenüber und kann deshalb das Vorhaben der Petent:innen teilen (https://innn.it/afdverbot). Die AfD hat sich, besonders hier in Thüringen als auch deutschlandweit, in den vergangenen Jahren immer mehr radikalisiert und zu einer völkisch-nationalistischen sowie rechtsextremen Partei entwickelt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD bereits 2021 „aufgrund des Vorliegens ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ als Verdachtsfall ein.[1] Und auch der Thüringer Verfassungsschutz konnte beim gesamten AfD-Landesverband „[d]ezidiert verfassungsfeindliche Ziele“ bescheinigen.[2]

 

Im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens ist es darüber hinaus allerdings von Nöten, dass die entsprechenden Voraussetzungen für ein Parteiverbot i.S.d. Art. 21 GG vorliegen. Aussichten auf Erfolg eines Verfahrens sind meiner Ansicht nach von großer Bedeutung, denn eine Ablehnung durch das BVerfG könnte weitere negative Folgen mit sich bringen, so bspw. eine großangelegte Opferinszenierung der Partei oder weitere vor allem zivilgesellschaftliche Radikalisierung. Die Voraussetzungen für ein Verfahren konnten allerdings erst kürzlich in einer vom Institut für Menschenrechte (IfM) herausgegeben Analyse bestätigt werden.[3] Erfolgsaussichten könnten also grundsätzlich gegeben sein.

 

Wichtig ist jedoch vor allem, dass wir uns gemeinsam als demokratische Kräfte sowohl auf Landes- und Bundesebene als auch auf kommunaler Ebene entschieden gegen die Politik der AfD stellen. Denn klar ist: Ein Verbot der AfD kann schlussendlich nur ein letztes Mittel bleiben, um die rechtsextreme Partei in ihren antidemokratischen Bestrebungen zu stoppen. Wie auch die Analyse des IfMs feststellt, lag und liegt es bereits jetzt an uns Politiker:innen und an großen Teilen der Zivilbevölkerung, den aktuellen Tendenzen mit Blick auf die AfD entgegenzutreten. Wir sind es, die sich klar und geschlossen zu jeder Zeit und an jedem Ort gegen die Politik der AfD stellen und von dieser abgrenzen müssen. Darüber hinaus braucht es politisch-demokratische Bildungsarbeit, um die Ausweitung von rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen „Gedankengut“ zu stoppen. Denn klar ist auch, dass sich besagtes „Gedankengut“ bereits jetzt in den Köpfen vieler Menschen festgesetzt hat. Ein AfD-Verbot wird diese Entwicklung nicht als Allheilmittel bekämpfen.

 

Nähere Details für die Voraussetzung eines AfD-Verbots und weitere Handlungsempfehlungen für demokratische Parteien und den Staat können zusätzlich in besagter Analyse des IfMs nachgelesen werden.[3]

 

[1]https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2023-06-20-verfassungsschutzbericht-2022-startseitenmodul.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (S. 88)

[2]https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/zweifel-an-verfassungsfeindlichkeit-der-afd-100.html

[3]https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte

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