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Frage von Stefan P. •

Frage an Lena Düpont von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Düpont,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Phillipp,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreichte.

Ihre Fragen drehen sich vor allem um Altersvorsorge und die Sicherung im Alter. Diese Themen und auch das Betriebsrentenfreibetragsgesetz sind rein nationale Kompetenz, sodass es auf europäischer Ebene hierzu keine Gesetzgebung bzw. Gesetzesinitiativen gibt. Ich möchte Sie daher an meine Kollegen aus dem Bundestag verweisen.

Im Bereich soziale Sicherung möchte die deutsche Ratspräsidentschaft jedoch eine Initiative für eine Mindestsicherung (wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist) auf europäischer Ebene auf den Weg bringen. Dabei geht es allerdings weniger um Altersvorsorge, als generell um ein ausreichendes Einkommen.

Sollten Sie weitere Fragen zu europäischen Gesetzesinitiativen haben, können Sie mich gerne jederzeit per E-Mail unter wahlkreis@lena-duepont.eu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Düpont

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