Frage an Lasse Pütz von Arne Dr. H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Pütz,
ich freue mich über Ihre neue Website mit den deutlichen lokalpolitischen Oreintierung, Aber wenn ich richtig gelesen habe werden Sie ja zur Bundestagswahl kandidieren.
Ich würde Sie daher fragen, ob sie es richtig finden, das auch die SPD im Bundestag noch immer keine Initiative unternommen hat um die intertnationale Regelung zur Abgeordentenbestechung auch bei uns Gestz werden zu lassen.
So sind weiterhin straflos:
- alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Mandatspflichten, die als Gegenleistung für einen ungerechtfertigten Vorteil vorgenommen oder unterlassen werden (bisher ist nur der Kauf und Verkauf der Stimme bei Abstimmungen im Parlament erfasst).
- Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden (zu erfassen sind auch sog. „Dankeschön-Spenden“).
- Vorteile für einen Dritten erfasst werden (bislang nur Vorteile für sich).
Angesichts der hochprofessionellen Lobbyisten In Berlin finde ich diese Gesetzeslücke sehr beunruhigend.
Werden Sie sich - wenn Sie gewählt werden - für eine Umsetzung dieser Regelungen auch im deutschen Gestz stark machen ?
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. Arne Hofmann
Bergisch Gladbach
Sehr geehrter Herr Hofmann,
zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass ich Ihnen nicht umgehend antworten konnte. Da ich jedoch jede Anfrage persönlich beantworte, komme ich erst jetzt dazu zu Ihrer Frage Stellung zunehmen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der nationalen Umsetzung der internationalen Regelung zur Abgeordnetenbestechung. *Meine Antwort ist ein Klares: JA *
Es ist richtig, dass Deutschland weder die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 noch das Übereinkommen des Europarates gegen Korruption von 1999 ratifiziert hat.
Nach meinem Kenntnisstand liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beratung vor, dass sich für die Umsetzung dieser internationalen Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten in nationales Recht ausspricht. Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben müssten allerdings auch die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden. Die entsprechenden Änderungen sind in dem Regierungsentwurf nicht enthalten.
Soweit mir bekannt und auch im Internet nachlesbar ist, liegt dies daran, dass sich die gesetzgeberische Aktivität hierzu aus der Mitte des Parlaments entfalten soll.
Für mich persönlich steht die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung außer Zweifel. Ich will, dass der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im Sinne der internationalen Vorgaben angepasst wird. Auch bin ich der Überzeugung, dass nur ein größtmögliches Maß an Transparenz von Nebeneinnahmen Korruption verhindern kann.
Umsetzungsbedarf besteht außerdem meines Erachtens aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, da bei Korruptionshandlungen von und gegenüber kommunalen Mandatsträgern eine erhebliche gesetzliche Lücke besteht.
In der letzten Wahlperiode hat die rot-grüne Koalition bereits einen ersten Anlauf unternommen, das bislang straflose Annehmen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen unter Strafe zu stellen. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass sich die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen.
Die SPD-Fraktion hat die Beratungen in der Großen Koalition unverzüglich wieder aufgenommen. Jetzt verweigert allerdings unser neuer Koalitionspartner weitere Gespräche zu diesem Thema. Die SPD-Fraktion hat daraufhin einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Nach dem Koalitionsvertrag dürfen Gesetzentwürfe aber nur gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht werden, sodass die Umsetzung gegenwärtig an der CDU/CSU-Fraktion scheitert.
Die Ratifizierung der Konventionen zur Korruption bei Abgeordneten wird, sollte ich am 27. September gewählt werden, ein Punkt sein, für den ich mich gerne einsetze.
Mit freundlichen Grüßen
Lasse Pütz