Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Sehr geehrte Frau Schütt,
Sehr geehrter Herr Kroeger,
Sehr geehrter Herr Schlipkuweit,
Sehr geehrter Herr Esteves,
Hallo Isabella,
vielen Dank für deine Frage, die ich dir gerne beantworte. Ich freue mich übrigens, dass du mich duzt – so alt bin ich nämlich noch nicht.