Frage von Hans-Dieter B. • 15.08.2006
Antwort von Lars Oberg SPD • 16.08.2006
Sehr geehrter Herr Bieseke,
Sehr geehrter Herr Bieseke,
Sehr geehrte Frau Hauser,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich selbst gelesen habe und gerne persönlich beantworte.
Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Sehr geehrte Frau Schütt,
Sehr geehrter Herr Kroeger,
Sehr geehrter Herr Schlipkuweit,