(...) Mit dem von mir in die Diskussion gebrachten Kostenerstattungsmodell wird der gesetzlich Versicherte in den Mittelpunkt der Bemühungen um eine bessere Versorgung gestellt. Er muss zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung gehen. (...)
(...) Jeder, der eine Versicherung abschließt, sollte sich vor Abschluss des Vertrages über diese Punkte informieren. Daher ist Ihre Behauptung, dass niemand darüber aufgeklärt wird, dass psychische Erkrankungen von der Leistungspflicht ausgenommen sind, für mich nicht nachvollziehbar. (...)
(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. Die Unterscheidung zwischen verpflichtenden Verträgen, die nicht unter das Kärtellrecht fallen, und freiwilligen Verträgen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist im Ergebnis auch sachgerecht. (...)
(...) Dazu werde man das Petitionswesen weiterentwickeln, ausbauen und verbessern und bei Massenpetitionen über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen. (...)
(...) Die Standortfrage ist demokratisch im Bundestag 2008 in der 16. Wahlperiode entschieden worden. (...)