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Frage von Johanna R. •

Frage an Lars Lindemann von Johanna R. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Lindemann,

ich habe eine Frage zum Vertriebenenzentrum- wie ich auf der Homepage der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung laß, sind sie Mitglied des Gremiums.

Es gab 2007 den Vorschlag das Zentrum in Görlitz zu errichten- Nun ist ja entschieden, dass es nach Berlin gehen soll. Was war das Kriterium, das gegen Görlitz stimmte?

VIelen Dank und liebe Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Rapolder,

mir ist über Abgeordnetenwatch Ihre Frage hinsichtlich des Vertriebenenzentrums Flucht Vertreibung Versöhnung zugeleitet worden. Sie fragen konkret, warum sich für Berlin statt für Görlitz entschieden wurde.

Die Standortfrage ist demokratisch im Bundestag 2008 in der 16. Wahlperiode entschieden worden. Durch die Abgeordnete Lukrezia Jochimsen, die für die Partei Die Linke im Kulturausschuss tätig ist, wurde der Vorschlag Görlitz eingebracht. Die Linke war der Auffassung, dass der Standort in einem Dreiländereck angesiedelt werden sollte, um der umfassenden Problematik und Einbindung der betroffenen Staaten gerecht werden zu können.

Die damalige Regierungskoalition CDU/CSU und SPD haben den Vorschlag für Berlin eingebracht. Hier zählten Argumente wie günstige Erreichbarkeit des Standortes, damit hohe Frequention einer Gedenkstätte, Erreichbarkeit und Zentralität. Da in Berlin bereits zahlreiche Gedenkstätten, Museen und vergleichbare Einrichtungen existieren, wäre so sicher gestellt, dass eine große Zielgruppe (auch über die deutschen Grenzen hinaus) erreicht wird. Die Bekanntheit und das öffentliche Interesse würden dadurch steigen.

Diese Ausführungen im Vorfeld, um Ihnen einen kurzen Einblick zu geben. In der Bundestagsdebatte im November 2008 sind dann alle diese Kriterien vorgetragen worden, das Für und Wider ist diskutiert worden. Warum letztlich welcher Abgeordnete für einen bestimmten Standort gestimmt hat, kann ich Ihnen ehrlicherweise nicht beantworten. Es ist mir als Abgeordneter nicht möglich die Abstimmungen inhaltlich auszuwerten und zu ergründen, welcher Abgeordnete für welchen Standort seine Stimme gegeben hat und es ist mir auch nicht möglich, alle Abgeordneten der 16. Wahlperiode im Nachhinein zu dieser Entscheidung zu befragen. Dies würde mir auch gar nicht zustehen, da die Abgeordneten frei in ihren Entscheidungen sind.

Nach Auszählung des Ergebnisses stand fest, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für Berlin gestimmt hatte.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Lars F. Lindemann