Frage an Lars Lindemann von Kai L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindemann,
interessiert habe ich Ihre
Antwort vom 20.10.2010 über das Thema Nichtraucherschutz gelesen.
Sie sprechen davon, dass "Nichtraucher und junge Menschen [...] dort effektiv geschützt werden, wo sie keine Ausweichmöglichkeit besitzen". Dem stimme ich voll und ganz zu.
Jetzt frage ich mich, was mit Mitarbeitern im Gastgewerbe ist, in denen geraucht werden darf? Wieso genießen diese keinen Schutz? Sie haben ebenfalls keine Ausweichmöglichkeit außer der Alternative, den Job zu kündigen. Ich frage mich immer, was mit der jungen Mutter passiert, die in den ersten Monaten unerkannt schwanger ist und in einer verrauchten Kneipe arbeiten muss.
Gerne würde ich Ihre Meinung zu dieser Frage hören. Vielen Dank dafür,
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Leenders,
vielen Dank für ihre Frage.
Im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz, der ja häufig diskutiert wird, lässt sich folgendes ergänzen: Der Bereich "Beschäftigtenschutz" stellt argumentativ tatsächlich eine erhebliche Herausforderung dar. Arbeitnehmer sind aber nicht völlig schutzlos- wie gern dargestellt wird. Denn nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung sind die Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Angestellten vor dem Passivrauchen zu treffen, sofern die Art und die Natur des Betriebes dies zulässt.
Nach Erkenntnissen der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag funktioniert diese Verpflichtung, da die Arbeitgeber insoweit verantwortlich handeln. Daher werden die Arbeitspläne in aller Regel so eingeteilt, dass nur der- oder diejenige Beschäftigte im Raucherbereich arbeiten muss, der entweder selbst Raucher ist oder sich freiwillig hierzu bereit erklärt. Aufgrund der hohen Prozentzahl rauchender Beschäftigter in der Gastronomie scheint es insoweit auch keine Probleme zu geben. Und Fälle, in denen Beschäftigte "gezwungen" wurden, in einem Raucherraum zu bedienen, sind bisher nicht bekannt.
Ich hoffe, ich konnte ihre Frage zur Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Beste Grüße
Lars Lindemann