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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Lars Lindemann von Wolfgang M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lindemann,

Wie einem Artikel des Spiegel zu entnehmen ist, steht zur Zeit eine m.E. gravierende Änderung des Arzneimittelgesetzes zur Gesetzgebung an.
Diese geplante Änderung bedeutet m.E. eine Degradierung des IQWIG zusammen mit dem GBA zu einer reinen Abnickorganisation, mit gravierenden Folgen.
Die Folgekosten dieser Änderung des Gesetzes für das Gesundheitswesen werden im Zeitraum der Realisierung, die von Stuttgart 21, das zur Zeit in aller Munde ist, bei weitem überschreiten, nur dass bei vorgenanntem Projekt keine Menschenleben in Gefahr gebracht werden, wie es leider zu befürchten ist, wenn man die Pharma-Industrie fast unüberwacht gewähren läßt.
Meine Frage lautet nun:
"Wie ernst nehmen Sie nun die mögliche Gefährdung von Menschenleben zu Gunsten der Gewinnnmaximierung der Pharma-Industrie, so Sie der Änderung des Gesetzes zustimmen sollten, und sind Sie bereit, dafür auch persönlich verantwortlich zu sein?"

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Melcher

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Melcher,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Reform des GKV-Arzneimittelmarktes besteht aus einem Paket von Maßnahmen mit einem Dreiklang von kurzfristig wirksamen Einsparungen, Abbau von Überregulierung und strukturellen, langfristig wirksamen Veränderungen. Dieses Paket sorgt für mehr Wettbewerb.

Zwei Gesetzgebungsverfahren wurden durchgeführt:

-Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften - GKV-ÄndG. Bereits in Kraft ab 30.7.2010.
-Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung - AMNOG. Inkrafttreten: 1.1.2011.

Durch diese Regelungen werden kurzfristig Einsparungen bei den Arzneimittelkosten mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Mrd. EUR pro Jahr ab 2011 erreicht.

Langfristig sollen durch die Einführung der Nutzenbewertung und Vereinbarung von Erstattungsbeiträgen für alle neuen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen jährlich rd. 2 Mrd. Euro eingespart werden.

Daher kann Ihre Behauptung, dass die Gesetze der Gewinnmaximierung der Pharma-Industrie dienen, nicht nachvollzogen werden.

Wegen der grundlegenden Bedeutung der Nutzenbewertung für die Erstattung neuer Arzneimittel ist es angemessen, die Rahmenvorgaben dafür durch eine Rechtsverordnung des BMG zu treffen. Damit wird eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für eine schnelle Nutzenbewertung geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars F. Lindemann, MdB