Frage an Lars Lindemann von Jan N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lindemann,
wieso sind in Deutschland viele Arzneimittel deutlich teurer als in unseren Nachbarländern? Könnte nicht hier sehr viel Geld gespart werden? Wieso können die Pharmaunternehmen in Deutschland solch hohe Gewinne auf Kosten der Beitragszahler machen und wieso hat ihre Regierung das Verhandeln der Krankenkassen mit den Pharmaunternehmen erschwert, indem die Krankenkassen jetzt mit dem kartellrecht bedroht werden, wenn sie versuchen Rabatte auszuhandeln?
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes wird ein Kurswechsel in der Arzneimittelpolitik im Vergleich zu den Vorgängerregierungen vollzogen: Die schwarz-gelbe Koalition setzt nicht mehr allein auf kurzzeitig wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung, sondern stellt wettbewerbliche Elemente und strukturelle Maßnahmen in den Mittelpunkt.
Für innovative Arzneimittel, die in einer neu einzuführenden Schnellbewertung einen Zusatznutzen aufgewiesen haben, sind Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller über den Erstattungsbetrag zu führen. Für die Darlegung des Zusatznutzens und die Verhandlungen ist ein Zeitraum von einem Jahr vorgesehen. Bei Nichteinigung entscheidet eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung. Arzneimittel ohne Zusatznutzen, die festbetragsfähig sind, werden schneller als bisher in das Festbetragssystem überführt. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen, die nicht festbetragsfähig sind, soll ein Erstattungsbetrag vereinbart werden, der nicht zu höheren Jahrestherapiekosten als die Vergleichstherapie führt.
Abweichend von dem zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen geschlossenen Vertrag bzw. von der Entscheidung der Schiedsstelle oder einem festgesetzten Höchstbetrag, können Krankenkassen einzeln oder im Verbund vertragliche Vereinbarungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen treffen, z. B. Mehrwert- und Versorgungsverträge oder eine Beteiligung an Verträgen der integrierten Versorgung.
Darüber hinaus wird der Arzneimittelmarkt dereguliert. Die Bonus-Malus-Regelung und das Zweitmeinungsverfahren werden aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird verschlankt, Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse klarer geregelt. Die Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet: Die Patienten haben künftig über eine so genannte Mehrkostenregelung die Möglichkeit, ein anderes als das Rabattarzneimittel ihrer Krankenkasse auszuwählen.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition sorgt mit dem Gesetzentwurf dafür, dass die Patienten weiterhin Zugang zu den innovativen Arzneimitteln haben und die Arzneimittel für die Menschen gleichzeitig bezahlbar bleiben. Hier haben wir meines Erachtens eine gute Balance gefunden. Mit dem AMNOG schaffen wir hier darüber hinaus einen stabilen und wettbewerblichen Rahmen für den Arzneimittelmarkt.
Angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung und vor dem Hintergrund, dass die von uns im AMNOG vorgesehenen strukturellen Maßnahmen sicherlich erst mittelfristig greifen können, war es erforderlich, auch Maßnahmen für kurzfristig wirksame Einsparungen zu treffen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es uns als liberale Fraktion nicht leicht gefallen ist, hierbei auf Maßnahmen wie einen erhöhten Herstellerrabatt oder das Preismoratorium zurückzugreifen. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wurde von 6% auf 16% angehoben sowie ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel festgelegt. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2010. Damit wird die GKV um rd. 1,15 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Beide Maßnahmen sind bereits im GKV-Änderungsgesetz (GKV-ÄG) enthalten, das zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lars F. Lindemann