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Frage von Siegfried S. •

Frage an Lars Lindemann von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindemann !

ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.

Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schlosser,

für ihre Email danke ich Ihnen. Für die verspätete Antwort kann ich nur um Entschuldigung bitten.

Meines Wissens nach hat die nichtöffentliche Behandlung der Petition zum Thema „Abgeordnetenbestechung “ keine inhaltliche Komponente, sondern ist aufgrund von formalen Gründen nicht zugelassen worden. Wesentlich ist dabei die Information, dass bereits eine entsprechende Petition auf dem konventionellen Wege eingereicht worden ist, sodass auf die Bearbeitung zu dieser Petition verwiesen werden kann. Ich gebe zu, dass die Vermutung naheliegt, dass bei so einem heiklen Thema eine nichtöffentliche Behandlung bevorzugt wird. Insofern kann ich den kritischen Unterton Ihrer Frage gut nachvollziehen. Gerade das Petitionsrecht ist ein wesentliches Kontrollinstrument in einer funktionierenden Demokratie. Insofern ist an dieser Stelle ein Höchstmaß an Transparenz geboten. Ich kann Ihnen versichern, dass ich persönlich für Transparenz einstehen will und mir die Einführung einer entsprechenden Strafbarkeit vorstellen kann.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Lars F. Lindemann