(...) Ich werde mich in der nächsten Woche, wenn der Geschäftsführer der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke wieder erreichbar ist, mit ihm bezüglich Ihrer Anfrage in Verbindung setzen. Selbstverständlich darf die Beseitigung anfallender entsorgungspflichtiger Dinge nicht zu einer überbürdenden Belastung der Kleingärtner und ggf. daraus folgenden Leerstand führen. (...)
(...) Ins Gegenteil schlägt diese allerdings um, wenn an mehrheitlich und damit demokratisch getroffenen Entscheidungen herumgemäkelt wird. Das der Ortsteil Thalheim die Stadt Bitterfeld-Wolfen verklagt, hat nichts mit der Richtigkeit des Entstehens der Stadt Bitterfeld-Wolfen zu tun, sondern mit unterschiedlichen Auslegungsauffassungen den Gebietsänderungsvertrag betreffend. Zur finanziellen Situation der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist anzumerken, dass die Gewerbesteuerproblematik bekannt war, die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise niemand voraussehen konnte und die Stadt Bitterfeld-Wolfen, wie auch die damals noch selbstständige Gemeinde Thalheim gesetzlich verpflichtet waren, Rücklagen zu bilden, was nicht geschah. (...)
(...) Wenn es bei Bürgerbegehren keine Minderheitsbeteiligung gäbe, dann könnte jede Gruppierung mit ihrem Klientel eine solche Aktion starten und damit völlig undemokratische Entscheidungen gegen die Mehrheit herbeiführen. Das ist ein völlig anderes Feld als die Wahlen, die nach festen Fristen und Regeln von verantwortlichen Verwaltungen offiziell organisiert und kontrolliert durchgeführt werden. (...)
(...) grundsätzlich sind Volksentscheide und Bürgerbegehren wichtige Mittel der Meinungsäußerung und Einflussnahme in unserer Demokratie, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene. (...)