Frage an Lars-Jörn Zimmer von Günter W. bezüglich Kultur
Hallo Herr Zimmer,
ich bin wie viele Bürger des LK Bitterfeld mit Herz und Seele Kleingärtner. Darauf bezieht sich auch meine Frage: Wie ist Ihre Meinung zum bevorstehenden Anschlusszwang einer Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung? Viele Kleingärtner sind Rentner, Harz 4 Empfänger usw. mit nur geringem Einkommen.
Es ist abzusehen, dass durch diese Maßnahme der Leerstand in den Kleingartenanlagen zunehmen wird und die verbleibenden Kleingärtner den Leerstand mit bezahlen müssen.
Sehr geehrter Herr Wallner,
die von Ihnen angesprochene Regelung zur Einbeziehung von Kleingartenanlagen in die Abfallentsorgung wurde am 24.06 2010 vom Kreistag Anhalt-Bitterfeld einstimmig beschlossen. Derzeit laufen Gespräche des Geschäftsführers der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke mit dem Vorsitzenden des Verbandes der Kleingärtner, um praktikable Lösungen zu finden. In den Veröffentlichungen der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke ist folgender Wortlaut zu finden: Sind Kleingartenanlagen und Wochenendgrundstücke auch anschlusspflichtig?
Ja! Für sie wird das Volumenentgelt für die Zeit der Entsorgung vom 01. April bis 30.Septembereines Jahres anteilig erhoben. Auf Antrag bei der ABIKW kann dieser Zeitraum verlängertwerden. Hier hat man auch fünf Varianten zur Auswahl.
Ich werde mich in der nächsten Woche, wenn der Geschäftsführer der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke wieder erreichbar ist, mit ihm bezüglich Ihrer Anfrage in Verbindung setzen. Selbstverständlich darf die Beseitigung anfallender entsorgungspflichtiger Dinge nicht zu einer überbürdenden Belastung der Kleingärtner und ggf. daraus folgenden Leerstand führen.
Mit freundlichen Grüßen aus Bitterfeld
Lars-Jörn Zimmer, MdL