Welcher Zeitraum schwebt Ihnen vor, für eine erste Vorstellung des Vergesellschaftungsgesetzes oder seiner Eckpunkte? Sollte das ihrer Meinung schon nach 100 Tagen nach der Regierungsübernahme sein?
Sehr geehrter Herr Düsterhöft,
Falls am 26.9 das Volksentscheid erfolgreich getragen wird, werden Sie daran mitarbeiten den Entscheid auch in einem Vergesellschaftungsgesetz um zu setzen? Welcher Zeitraum schwebt Ihnen vor, für eine erste Vorstellung des Gesetzes oder seiner Eckpunkte? Sollte das ihrer Meinung schon nach 100 Tagen nach der Regierungsübernahme sein?
Mfg,
W.
Sehr geehrter Herr W.,
sollte der Volksentscheid mehrheitlich mit positiv ausgehen, dann muss die Umsetzung tatsächlich vorangetrieben werden. Allerdings halte ich es für komplett illusorisch, dass innerhalb weniger Monate hinzubekommen, wenn man auch nur eine kleine Chance haben will, dass das nicht sofort vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Nehmen wird nur mal die willkürliche Obergrenze von 3000 Wohnungen. Für diese Grenze muss man erst einmal eine juristisch stichhaltige Begründung finden. Ebenso muss die Finanzierung eindeutig geklärt werden. Wir können nicht einfach mal so 30 Milliarden Euro und mehr ausgeben. Allein die Nebenkosten des Kaufes würden uns das Genick brechen. Ich gehe davon aus, so übrigens auch die Initiative, dass das ein jahrelanger Prozess wäre, an dessen Ende in 5 bis 10 Jahren die Enteignung stehen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Düsterhöft